…Im Fall der EAS 839 ging es um einen 70 km von der Grenze entfernten Arbeitsort. Diese Überlegungen werden nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann zu gelten haben, wenn die Distanz zwischen dem österreichischen Wohnsitz in Tarrenz und dem Arbeitsplatz bei einer Firma…
…Wohnsitz nicht mehr regelmäßig erfüllt wird. Da hiedurch aber der österreichische Besteuerungsanspruch für die liechtensteinischen Arbeitslöhne verloren geht, werden vorsorglich ausreichende Beweisunterlagen über die tatsächliche Nutzung dieses liechtensteinischen Zweitwohnsitzes anzuraten sein. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Frage, ob angesichts der Grenzgängereigenschaft der gestellten Arbeitskräfte die Besteuerungsrechte der Schweiz und Liechtensteins durch deren DBAs mit Österreich eingeschränkt werden, ist Folgendes zu beachten : der inländische Zweitwohnsitz der Arbeitskräfte löst wohl unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich aus und es sind daher die Arbeitskräfte nach…
…Sichtweise muss aber bereits als Grenzwert für die Grenzgängereinstufung gesehen werden; sie noch weiter zu dehnen und bereits bei einer bloß dreistündigen Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu weitgehend (so EAS 2227 im Fall eines Musiklehrers, der in Liechtenstein wöchentlich 3 Stunden unterrichtete…
…26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig auszuschöpfen sind). Abgesehen davon, dass es nach dem Vorhergesagten international unhaltbar wäre, nicht den Steuerpflichtigen selbst zur Bekanntgabe seiner niederländischen Einkünfte zu veranlassen, sondern diese Arbeit der niederländischen Steuerverwaltung aufzuerlegen, wäre dies auch ein schwerer Verstoß gegen fundamentale…
…der liechtensteinischen Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang nur dann begründet werden, wenn hiebei die Geschäftsleitung der Stiftung nach Österreich verlegt würde (z.B. weil diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von dem Begünstigten wahrgenommen wird). 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…der liechtensteinischen Steuer nach dem Aufwand, stellt sich die Frage, ob dieser Person die Vorteile des DBA-Liechtenstein zustehen. Gemäß Art. 30 des liechtensteinischen Gesetzes vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) kann bei Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger…
Auch in internationalen Steuerfällen ist die Besteuerungsgrundlage von Amts wegen zu ermitteln; wobei allerdings die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217…
…Allerdings wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in dieser Hinsicht ein erheblicher Dokumentationsbedarf bestehen, der einwandfrei aufzeigen muss, dass die inländische Wohnung nicht ebenfalls als Ausgangspunkt für inländische Unternehmensberatung dient und dass daher kein Fall einer steuervermeidenden formalen Gewinnverlagerung nach Liechtenstein vorliegt. 17…
…können. Die Zwischenschaltung der liechtensteinischen Anstalt bei einer Kreditaufnahme im Ausland würde im übrigen auch nicht den Tatbestand des Rechtsmissbrauches nach § 22 BAO erfüllen, da hiedurch keine inländischen Steuern umgangen werden. 26. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…seine Kanzlei aus Österreich nach Liechtenstein, dann sind nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 aus diesem Anlass die stillen Reserven aufzudecken und der Besteuerung zuzuführen. Die Bestimmungen über die Betriebsveräußerung sind analog anzuwenden (EStR 2000 Rz 2517). Daher wird die steuerliche Erfassung auch…
Auf eine liechtensteinische Gesellschaft, die nach dem liechtensteinischen Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit ist (und an der keine in Liechtenstein ansässigen natürlichen Personen oder liechtensteinische Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt sind), findet das DBA-Liechtenstein keine Anwendung (Art. 26 DBA-Liechtenstein). Eine von…
…zugegeben ist; der Sitz der liechtensteinischen Gesellschaft an der Adresse eines amtsbekannten Treuhandbüros aufscheint; zugegebenermaßen keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und eigenen Angestellten existieren; Dr. X die Einzelzeichnungsberechtigung über die Bankkonten der liechtensteinischen AG besitzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Briefkastenfirma ein "Unternehmen, das keinen…
…wenn der Geschäftsführer von seiner österreichischen Arbeitgeberin im Ausmaß von rund 40% seiner Arbeitstage zu Dienstreisen in Drittländer entsandt wird, sofern an den Tagen, an denen keine Dienstreise erfolgt, ein arbeitstägliches Pendeln zwischen Wohnort in Liechtenstein und seinem Arbeitsort in Österreich erfolgt. Die im Vertragsverhältnis…
…der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in Monaco ansässiger Geschäftsmann seine Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften auf eine solche liechtensteinische Gesellschaft, gehen durch diese Transaktion keine österreichischen Besteuerungsrechte an den stillen Reserven der Beteiligungen verloren, sodass kein Anwendungsfall für die Vornahme einer Wegzugsbesteuerung nach…
…der VwGH die Bedeutung der persönlichen Beziehungen über jene der wirtschaftlichen stellt (VwGH 22.3.1991, 90/13/0073), erscheint im vorliegenden Fall, vor allem bei zeitlich untergeordneten Aufenhalten in Ibiza eher unwahrscheinlich, dass von einem Lebensmittelpunkt in Spanien gesprochen werden kann. Dass für die…
…daß auch Fälle der vorliegenden Art darin eingefangen sind. Denn tatbeständliche Voraussetzung für die Grenzgängereigenschaft ist : a) österreichische Ansässigkeit in Grenznähe, b) schweizerischer Arbeitsort in Grenznähe, c) man muß sich üblicherweise arbeitstäglich dorthin (an den Arbeitsort) begeben. Es gehört nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht…
…bei einem Unternehmen in St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal 3% zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen. Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes mitzubedenken sein: Die…
…4 - und somit bei der Frage der DBA-Anwendung - ausschlaggebend, dass eine natürliche oder juristische Person in einem Vertragstaat unbeschränkt steuerpflichtig ist (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1, Z 4 Rz 4). Geht man davon aus, dass die FL-GmbH bereits mit Verschmelzungsstichtag…
…zur Folge, dass der in Österreich ansässige Unternehmer bei allfälliger Verlagerung des Unternehmenssitzes seines Unternehmens nach Liechtenstein weiterhin in Österreich steuerpflichtig bleibt; gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein ist in einem solchen Fall eine in Liechtenstein erhobene Steuer auf die österreichische anzurechnen. 14. Oktober…