…Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH zwei Dienstnehmer der deutschen AG…
Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die…
Wurde in Österreich eine GmbH errichtet und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten…
…die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der…
…Dauer der Geschäftsführungstätigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert hat (dies erscheint aber unwahrscheinlich, wenn nicht die überwiegende Arbeitskraft für die inländische Gesellschaft eingesetzt wird), dann würden allfällige Gewinnausschüttungen der deutschen GmbH in Österreich im Veranlagungsweg steuerlich zu erfassen sein, wobei die gem. Art…
…Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er fortan in anderer Funktion als Dienstnehmer seiner GmbH tätig, dann tritt…
…Tage im Monat beträgt, besteht inländische Steuerpflicht. Die Wortwendung in Artikel 16 Abs. 2, diese Bezüge "dürfen" im Ansässigkeitsstaat der GmbH besteuern, gestattet nicht, für eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers zu optieren. Die Besteuerungsverpflichtung in Österreich ergibt sich aus dem inländischen Recht (§ 98 Abs…
Haben zwei griechische Staatsbürger in Österreich eine GmbH gegründet, die in Österreich lediglich über ein Zimmer mit einem Schreibtisch verfügt und deren Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch…
…auf österreichischem Staatsgebiet tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entfallen, ohne DBA-Einschränkung der inländischen Besteuerung unterliegen. Bezugsteile, die auf in der Schweiz für die österreichische GmbH ausgeübte Tätigkeiten entfallen, sind von der österreichischen Besteuerung freizustellen. 19. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Juni 1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der Gerichtshöfe, dass der Arbeitsort dort gelegen…
Hat eine deutsche GesmbH in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet und sind die beiden zu je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
…25. Mai 1988, BStBl. II S. 944). Da der Dienstgeber des Geschäftsführers, die inländische GmbH, ihn im Inland beschäftigt, und da auch die Entsendungen nach Deutschland als Beschäftigung im Inland gelten, besteht gemäß § 41 FLAG hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Dienstgeberbeitragspflicht zum Familienlastenausgleichsfonds. Der Umstand, dass…
Ist der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 25% an dieser GesmbH beteiligt und hält er sich in Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion etwa an 1 Tag pro Woche in Österreich auf, so unterliegen die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung…
…Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Dieses Prinzip gilt natürlich auch in reziproken Fällen. Ist daher der in Österreich ansässige 100%-Gesellschafter einer deutschen GmbH Geschäftsführer dieser GmbH, dann unterliegen die an ihn gezahlten Geschäftsführervergütungen auch dann der deutschen Besteuerung…
Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so…
Die Grenzgängerregelung des Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland, derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, gilt auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß…
Übernimmt ein in Großbritannien Ansässiger auf der Grundlage eines Dienstvertrages die Geschäftsführung für eine (ihm fremde) österreichische GmbH und hält er sich in Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben ca. 4 Monate jährlich ganztägig in Österreich auf und wird er während der verbleibenden Zeit für die österreichische…
…wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn…
…Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem…