…Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer zahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis…
…sich zusätzlichen Steuerertrag zu sichern. Ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das Dienstnehmer an deutsche oder österreichische Auftraggeber verleiht, bleibt daher in Österreich auch für jene Lohnbezüge lohnsteuerabzugspflichtig, die auf Kurzeinsätze (unter 183 Tagen) auf deutschem Staatsgebiet entfallen; insoweit ist Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. In diesem Sinn ist…
… 98 Z. 4 EStG. in die beschränkte Steuerpflicht. Da aus dieser Betrachtung der Rechtsgrund für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der…
…4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer 183 Tage…
…Die Bezüge für die Zeit vom 1. Jänner 1993 bis zum 31. August 1993 können in Österreich von der Lohnbesteuerung freigestellt werden, wenn innerhalb der genannten 8 Monate tatsächlich mehr als 183 Tage auf deutschem Staatsgebiet zugebracht wurden. War der Dienstnehmer allerdings in diesen 8…
…arbeitstäglich nach Österreich einpendeln und in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügen, dann unterliegen die an die Grenzgänger gezahlten Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-CSSR (das auch für die Nachfolgerepublik Tschechien gilt) in Österreich der Besteuerung. Die Lohnsteuer ist nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht zu…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…konzerninternen Arbeitnehmerentsendung von der deutschen Muttergesellschaft zur österreichischen Tochtergesellschaft erkennbar sein, dass für den Entsendungszeitraum (August 2003 bis Mai 2004) die österreichische Tochtergesellschaft die Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (siehe hierzu LStR 2002 Rz 923 und Rz 924), dann liegt aus steuerlicher Sicht kein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung vor…
…Niederlassung entsandten US-Dienstnehmer gezahlten Gehälter auch dann nicht unter Artikel XI DBA-USA (Steuerzuteilungsregel für öffentliche Bezüge), wenn diese Gehälter aus Mitteln gezahlt werden, die die US-Regierung für die Realisierung dieser Projekte zur Verfügung gestellt hat. Denn die Gehälter der Dienstnehmer werden auch…
Nimmt die inländische Vertriebs-GMBH eines internationalen Konzerns einen in Russland ansässigen russischen Staatsbürger als Dienstnehmer auf und stellt sie ihn in der Folge einer Schwestergesellschaft in Russland als Verkaufsdirektor für die Länder der ehemaligen Sowjetunion zur Verfügung, dann steht das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen…
…Entsendestaates aufrecht bleibt. Der neue Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland stellt nun dieses Ergebnis dadurch her, dass er die Bedingung für die Besteuerung im Entsendestaat, dass nämlich kein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt…
…in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb. Ungarn, Slowakei…
…zur Verfügung gestellt werden, bleiben gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Dänemark auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Österreich steuerpflichtig und sind folglich gemäß Artikel 19 von der Besteuerung in Dänemark freizustellen. 5. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen als Dienstnehmer in Österreich einstellt. Denn in wirtschaftlicher Betrachtung wird in diesem Fall im österreichisch-deutschen Abkommensverhältnis in der…
…dann würde Deutschland das Besteuerungsrecht nicht mit der Begründung streitig gemacht, dass im Fall eines - auch die Wochenenden einschließenden - Schichtdienstes laufend mehrere arbeitsfreie Tage anfallen, die insgesamt pro Jahr 45 Tage überschreiten. 11. Oktober 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anerkennt, ob sich der Dienstnehmer länger oder weniger lang als 183 Tage in Österreich aufhält deutet daher darauf hin, dass kein Fall einer bloßen Arbeitnehmergestellung, sondern der Fall einer Assistenzleistung vorliegt. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…eine Doppelbesteuerung auslöste, die zu verhindern Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens ist. Abkommensauslegungen gegen Ziel und Zweck eines völkerrechtlichen Vertrages verstoßen gegen die grundlegenden Auslegungsregeln des Artikels 31 der genannten Vertragsrechtskonvention. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Deutschland überlassen werden, wenn die deutsche Steuerverwaltung dieses Besteuerungsrecht auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland in Anspruch nimmt. 5. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
…sein, wenn in Erfüllung ein und derselben Aufgabe (Einführung des sowjetischen Partners eines österreichisch-sowjetischen Joint Ventures in westliche Marketing- und Verkaufsmethoden und Akquisition möglicher Projekte im Bereich der industriellen Automation) einen Dienstnehmer von Oktober 1990 bis Mitte September 1991, also für etwa 1 Jahr…