Eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG soll im Grunde insgesamt über die Jahre hinweg für einem Betrieb zu keinem anderen Totalgewinn führen als die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; die auf dem "Ist-System" basierenden Vereinfachungen bei der Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch eine…
Werden von einer deutschen Gesellschaft in Lohnarbeit für eine liechtensteinische Gesellschaft Kosmetikprodukte gefertigt, die sodann unter physischer Zwischenlagerung in Liechtenstein über eine österreichische Vertriebs-GMBH in Österreich vermarktet werden und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GMBH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der…
Hat eine österreichische GesmbH, die als Handelsbetrieb diverse elektronische Geräte vertreibt, in Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
Betreibt ein in Österreich ansässiger Unternehmer eine im schweizerischen Ski- und Wandergebiet gelegene profitable Berghütte und einen in Österreich als Taxibetrieb angemeldeten (verlustbringenden) Hüttentransportdienst, dann ist zunächst nach österreichischem Steuerrecht zu beurteilen, ob ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt. Wird die Einheitlichkeit des Betriebes bejaht (vor allem…
Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…
Veräußert eine schweizerische Lebensversicherungs-AG ihre österreichische Niederlassung, dann ist der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Der Umstand, dass die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz…