Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
…jene stillen Reserven im Anteil an der Personengesellschaft angewendet werden kann, die nach dem Wegzug in die Schweiz entstanden sind. Wurden die stillen Reserven im Vermögen der Gesellschaft zum Wegzugszeitpunkt nicht evidenziert (weil es sich zum Wegzugszeitpunkt ja noch um eine Kapitalgesellschaft gehandelt hat) bzw…
…deutschen GMBH die Anteile an einer österreichischen GMBH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich S 10.000,- von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger Arbeit. Dies hat auf der Ebene des österreichisch…
…Deutschland in Anwendung der "Geprägetheorie" den Bestand einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte annimmt (Hinweis auf EAS 2185). Die Steuerfreistellung des Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite nicht nur voraus, dass gemäß Art. III UmgrStG einbringungsfähiges Vermögen vorliegt, sondern auch, dass von der deutschen Steuerverwaltung der Weiterbestand einer…
…innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…
…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG vor. Diese Auffassung gründet sich auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen…
…der Beteiligung an der neugegründeten österreichischen Holdinggesellschaft und bewirkt im Fall eines späteren Wegzuges aus Österreich, dass sich die Wegzugsbesteuerung gemäß § 31 EStG dann nur auf den während der Zeit der österreichischen Ansässigkeit eingetretenen Wertzuwachs des Kapitalvermögens beschränkt. Ist zur Vermeidung einer deutschen Wegzugsbesteuerung der…
…österreichischer Seite auf der Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich herbeigeführt wird. Allerdings kann über die Erfolgsaussichten eines auf § 48 BAO gestützten Antrages nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, weil die näheren Umstände (insb. Art und Höhe des im Jahr 1996 in der deutschen GmbH…
…nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung eingetretene Novellierung von § 16 Abs. 2 UmgrStG überholt. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…erforderliche zweijährige Frist des § 22 Abs. 3 UmgrStG. für den Gesamtrechtsnachfolger unter Einbeziehung der Besitzzeit des Vorbesitzers berechnet (Schwarzinger/Wiesner, Umgründungsleitfaden, Seite 163, sowie Wundsam/Zöchling/Huber/Kuhn, Umgründungssteuergesetz, Seite 239). 3. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…beherrschte inländische GMBH ihren Mitarbeitern einen um etwa 20% verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis gegeben sein…
…anwendbar, sodass das Besteuerungsrecht an den in den österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätten erzielten Veräußerungsgewinnen durch das DBA Österreich-Ungarn nicht der österreichischen Besteuerung entzogen wird. Sollte der Veräußerungsvorgang auf ungarischer Seite unter den gegebenen Umständen nicht auf Grund des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden…
…an der neben österreichischen Gesellschaftern auch ein in Großbritannien ansässiger Gesellschafter beteiligt ist, wird hierdurch die Möglichkeit einer Buchwerteinbringung nicht beeinträchtigt (§ 16 Abs. 2 Z. 1 UmgrStG). Dies ungeachtet des Umstandes, dass ein Veräußerungsgewinn, der bei einer der Umgründung folgenden Veräußerung der Beteiligung von dem…
…abweichend von den OECD-Grundsätzen - durch Artikel 13 Abs.3 lit. a DBA-Frankreich nicht unterdrückt. Bei dem Umwandlungsvorgang geht daher nicht auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens die Steuerhängigkeit der in den Anteilen aufgespeicherten Wertzuwächse verloren, sondern diese Steuerhängigkeit erlischt, weil die Beteiligung an der inländischen…
…der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr. 142/2000 als im österreichischen öffentlichen Interesse gelegen anzusehen sein, dann besteht die Möglichkeit der Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung, die allerdings nur die Auslandseinkünfte betreffen kann. Die Leitlinie für die Ausmessung der…
…DBA Deutschland das Besteuerungsrecht Österreichs an den stillen Reserven gewahrt bleibt, enthält Art. 13 DBA Liechtenstein hingegen keine gesonderte Bestimmung für Immobiliengesellschaften. Folglich ist Abs. 3 des Art. 13 DBA Liechtenstein einschlägig, der das Besteuerungsrecht im Falle einer Veräußerung von nicht gesondert genanntem Vermögen ausschließlich…
…Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen Gesellschaft mit allen materiellen und immateriellen Vermögenswerten unverändert im Inland aufrecht, kommt es sonach zu keiner Überführung von Wirtschaftsgütern (Kundenstock, EDV-Know-how, Beteiligungen) in das Ausland, löst der Umgründungsvorgang auch…
…Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über. Dies gilt sowohl für die in Österreich ansässigen Gesellschafterinnen wie für die in Deutschland ansässige Gesellschafterin. Allerdings steht dies für die aliquot der deutschen Gesellschafterin zufallenden Verluste nur insoweit zu, als diese Verluste in Wirtschaftsjahren nach dem Beteiligungserwerb an der österreichischen…
…seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener…