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EAS 2529Schenkung der Anteile an einer deutschen Beteiligungs-KG mit österreichischen Tochter-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0484-IV/4/200625.08.2006

Werden Anteile an einer deutschen KG von dem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

EAS 437Inländische Werbefahrten unter Beiziehung deutscher Handelsvertreter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 527/3/1-IV/4/9404.05.1994

…unbestimmte Zeit dazu verpflichtet, bei seinem in drei Räume unterteilbaren Saal täglich einen der Räume zu bestimmten Zeiten für die Verkaufsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Denn bloße Mitbenutzungsmöglichkeiten an Räumlichkeiten begründen für sich alleine noch keine Betriebstätte. Auch könnte der inländische Zweitwohnsitz, wenn dort keinerlei…

EAS 1344Schenkung des Anteils einer deutschen Mutter-KG mit einer österreichischen Tochter-Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 427/1-IV/4/9812.10.1998

…EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine inländische Schenkungssteuerpflicht ergeben, wenn anstelle der schenkungsweisen Übertragung eines Anteils an der deutschen Personengesellschaft eine unentgeltliche Aufnahme als atypisch stiller Gesellschafter stattfindet. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

…B. ein Reziprozitätsersuchen eines ausländischen Staates). Wird daher von einer deutschen Staatsbürgerin an ihre österreichische Nichte eine Geldschenkung vorgenommen, dann besteht derzeit nur die Möglichkeit die deutsche Schenkungssteuer auf die österreichische anzurechnen. Der in EAS.1384 behandelte Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar. Ging…

EAS 760Mitglied des Beirates einer deutschen GesmbH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3593/2/1-IV/4/9521.11.1995

  Nach österreichischer Auffassung - die allerdings mit der deutschen Verwaltung bisher noch nicht abgestimmt worden ist - entspricht Artikel 8 Abs. 4 DBA-Deutschland in seinem wesentlichen Inhalt dem Artikel 16 des OECD-Musterabkommens. Artikel 16 des OECD-MA gilt nach seinem klaren Wortlaut nur für…

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…

EAS 1567Bargeldschenkung an die in Frankreich lebenden Enkelkinder
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 193/1-IV/4/9929.11.1999

Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…

EAS 218Werbeleistungen über eine konzerninterne deutsche Werbeagentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/2/1-IV/4/9211.12.1992

Wird die Österreich-Werbung für eine österreichische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns von einer deutschen konzerninternen Werbeagentur besorgt, dann erbringt diese deutsche Konzernwerbegesellschaft dem im Konzernverbund befindlichen österreichischen Schwesterunternehmen eine Dienstleistung, die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden…

EAS 350Deutsche EDV-Beratung für österreichisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/3/1-IV/4/9303.12.1993

…für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH 30.1.1974, BStBl II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das Unternehmen erledigt werden (RFH, RStBl. 1939, 570)…

EAS 577Provisionszahlungen an eine schweizerische Briefkastenfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/7-IV/4/9509.02.1995

Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…

EAS 618Spenden an einen deutschen Kinderhilfsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 681/1/1-IV/4/9524.04.1995

…15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in Deutschland als gemeinnützig anerkannte deutsche Vereinigungen lösen daher bei entsprechender Höhe Schenkungssteuerpflicht in Österreich aus. Aus Artikel 2 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages ist im gegebenen Zusammenhang nichts zu gewinnen; dieser…

EAS 547Veranstaltung einer Fachmesse in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/11/1-IV/4/9416.12.1994

…Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland beigemessen werden kann. Die weitere Frage, ob eventuell ein deutsches Besteuerungsrecht an den durch die Messeveranstaltung erzielten Gewinnen auf der Grundlage von Artikel 3 geltend gemacht werden könnte, kann ebenfalls nicht im EAS-Verfahren entschieden werden…

EAS 2297Gesellschafterdienstverträge mit einer deutschen KG unter Arbeitsleistung für eine verbundene österreichische KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/74-IV/4/0310.06.2003

…sind im gegebenen Zusammenhang die Bestimmungen des Artikels 7 DBA-Deutschland von Relevanz. Der Umstand, dass die deutsche KG Arbeitslöhne auszahlt und diese an die österreichische KG weiterbelastet, zeigt wohl den Verlauf der Zahlungswege auf, ist aber für die steuerliche Erfassung der Gesellschafterentgelte unbeachtlich. Denn…

EAS 1787Büro zur Akquirierung von Werbern für Fundraising
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/4-IV/4/0105.02.2001

  Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…

EAS 519Schenkung des Anteils einer deutschen Mutter-KG mit österreichischen Tochter-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/8/1-IV/4/9428.11.1994

…Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der im Wege der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Personengesellschaft ein. Denn im…

EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

… 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters…

EAS 106Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/38/1-IV/4/9224.03.1992

  Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…

EAS 2670Qualifikationskonflikt bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0764-IV/4/200514.12.2005

…13 des OECD-Partnership Reports). Aber auch Artikel 7 des österreichisch-deutschen Abkommens hindert Deutschland nicht an der Besteuerung der griechischen Zinsen, wenn nach dem Recht Österreichs und Deutschlands diese Zinsen für steuerliche Belange nicht der österreichischen Betriebstätte zuzurechnen sind; und zwar ungeachtet des Umstandes…

EAS 665Spenden an deutsche gemeinnützige Vereinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/48/4-IV/4/9505.07.1995

Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…