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EAS 2435Fremdübliche Weiterverrechnung von Geschäftsführeraufwendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/0415.03.2004

Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…

EAS 1077Betreuung der österreichischen Tochtergesellschaft durch den Geschäftsführer der holländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 41/1-IV/4/9726.05.1997

Erhält der Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft monatlich S 30.000,00 dafür, dass er einmal wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird: Geht der Geschäftsführer…

EAS 1066Slowenischer Geschäftsführer einer slowenischen Tochtergesellschaft eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/3-IV/4/9728.04.1997

Schließt eine österreichische GmbH mit einem in Slowenien ansässigen Staatsbürger einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen dieser die Geschäftsführung der slowenischen Tochtergesellschaft mit Dienstort in Laibach übernimmt, und beträgt sein Jahresbezug etwa ATS 600.000,-, wobei die Hälfte durch die slowenische Tochtergesellschaft ausgezahlt wird, dann…

EAS 2102Gesellschaftergeschäftsführerbezüge und verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 9/1-IV/4/0222.07.2002

Wird bei einem in Deutschland ansässigen Geschäftsführer einer ihm zu 100% gehörenden österreichischen GmbH im Zuge einer auf deutscher Seite durchgeführten Betriebsprüfung unter Berufung auf deutsche höchstgerichtliche Judikatur festgestellt, dass die ausschließlich erfolgsabhängige und damit ausschließlich variable Vergütung zur Gänze eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, dann…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

Hat eine deutsche AG in Österreich eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH…

EAS 668Ferngeschäftsführung einer inländischen GmbH aus den USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/17-IV/4/9505.07.1995

Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…

EAS 592Geschäftsführung österreichischer Tochter-GmbHs schweizerischer AGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 853/1/1-IV/4/9516.03.1995

Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…

EAS 349Geschäftsführertätigkeit für eine inländische Konzern-GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1309/2/1-IV/4/9303.12.1993

Wird ein in Deutschland ansässiger leitender Angestellter einer deutschen Kapitalgesellschaft mit der Geschäftsführung einer konzernzugehörigen österreichischen GesmbH betraut und hiefür von seinem deutschen Arbeitgeber entlohnt, so werden jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Arbeit entfallen, nach Artikel 9 DBA-Deutschland grundsätzlich im Tätigkeitsstaat…

EAS 1145Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9731.10.1997

Hält ein in Deutschland ansässiger eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH 51% der Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100%igen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25…

EAS 379Gesellschafter-Geschäftsführer an ungarischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/56/1-IV/4/9402.02.1994

Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

Übernimmt der als Dienstnehmer bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellte Geschäftsführer im Rahmen dieses Dienstvertrages auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich…

EAS 3433Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.451.61202.07.2021

Wird ein in Österreich ansässiger Alleingeschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland überwiegend in Österreich tätig ("Ferngeschäftsführung"), so kommt Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland nur dann zur Anwendung, wenn die Gesellschaft auch abkommensrechtlich in Deutschland ansässig ist. Ist die GmbH vor dem Hintergrund der…

EAS 114Vorübergehende Geschäftsführung für eine deutsche GesmbH durch den österr. Kommanditisten einer österreichischen Mutter-GesmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2825/4/1-IV/4/9206.04.1992

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…

EAS 499Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 2104/1/2-IV/4/9419.09.1994

  Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…

EAS 918Geschäftsführerentsendung zur österreichischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/9602.08.1996

…zugewendet werden (einschließlich Sachbezügen) für steuerliche Belange dem Arbeitgeber (der schweizerischen Gesellschaft) als zugewendet beurteilt werden; sie stellen für den Geschäftsführer Entgelt von dritter Seite dar. Und in beiden Fällen müsste der bei der schweizerischen Muttergesellschaft anfallende Aufwand für die der Schwestergesellschaft zugutekommende Geschäftsführung im…

EAS 1168Inländische Geschäftsführungsaktivitäten für eine deutsche Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/9701.12.1997

In Abschnitt B Z 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige…

EAS 2173Deutsche Pensionsabfindung bei Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/13-IV/4/0210.12.2002

Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist und der nunmehr nach Österreich zugezogen ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser…

EAS 136Dauernde 1-Tagestätigkeit eines deutschen Geschäftsführers führt zur unbeschränkten Steuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2801/4/1-IV/4/9229.05.1992

  Ist der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 25% an dieser GesmbH beteiligt und hält er sich in Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion etwa an 1 Tag pro Woche in Österreich auf, so unterliegen die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung…

EAS 346Britische Gesellschaftergeschäftsführer inländischer Sitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/7/2-IV/4/9303.12.1993

Gründet ein Londoner Geschäftsmann unter Übernahme der Geschäftsführerfunktion für Barter-Geschäfte mit osteuropäischen Staaten in Österreich eine Sitz-GesmbH, die weder über eigene Räumlichkeiten noch über eigenes Personal in Österreich verfügt und deren Aktivitäten von einem österreichischen Geschäftspartner des Londoner Geschäftsmannes wahrgenommen werden, so wird…

EAS 716Schweizer Gesellschaftergeschäftsführer mit Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2635/1/1-IV/4/9519.09.1995

Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…