Haben österreichische Investoren von deutschen Banken emittierte Genussscheine erworben, für die ein fester Verzinsungsbetrag und eine 11jährige Laufzeit vereinbart worden ist, nach deren Ablauf lediglich der hingegebene Nennbetrag zurückgezahlt wird (sonach keine Substanzgenussscheine), unterliegen die erzielten Zinserträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
In einer 1991 mit Luxemburg getroffenen Absprache, die derzeit unverändert gültig ist, wurde festgehalten, dass die luxemburgischen Investment-Gesellschaften auch dann in Luxemburg ansässig und damit abkommensberechtigt sind, wenn sie in Luxemburg Steuerfreiheit genießen. Hat eine luxemburgische Investment-Gesellschaft Zinsen aus österreichischen Quellen bezogen, dann…
Durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus einer Veräußerung von "Aktien und sonstigen Anteilen an einer Gesellschaft, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen" in Österreich besteht, Österreich zugeteilt. Der Begriff der "sonstigen Anteile" wird im DBA nicht näher…
Der in Artikel 11 Abs. 2 DBA Deutschland verwendete Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung" ist weder im Abkommen noch in hierzu durchgeführten bilateralen Verständigungen näher definiert worden. Im Rahmen der DBA-Verhandlungen war keine Notwendigkeit erkennbar, diesen Ausdruck genauer zu umschreiben. Denn er wird so verstanden…
Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…
Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) sind von deutschen Gesellschaften stammende Gewinnausschüttungen in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn der österreichischen Gesellschaft das "Kapital" der ausschüttenden deutschen Gesellschaft "mindestens zu 10 von Hundert unmittelbar gehört". Der Wortlaut des Abkommens lässt offen, ob es sich…