…Dividende" im Sinn des Abkommens angesehen werden, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die positive, nicht aber an die negative Qualifikation…
…Betracht. Nimmt die Ö-GmbH in der Folge eine Weiterausschüttung der aus Deutschland mit 76.600 Euro ankommenden Gewinnausschüttung in Höhe von 75.600 Euro vor, so muss vorerst die Bemessungsgrundlage der österreichischen KESt durch Hochrechnung auf den um den Anrechnungsbetrag ungekürzten Ausschüttungsbetrag ermittelt werden…
Bezieht eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft mit österreichischem Hauptgesellschafter (in Österreich ansässige natürliche Person) von einer österreichischen Bank Zinsenerträge aus Termineinlagen und steht außer Streit, dass die Zinsen den Betriebseinnahmen der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte des österreichischen Gesellschafters zuzurechnen sind (zur Betriebstättenzurechnungsfrage siehe insb. VPR 2010 Rz…
…verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung im Jahr 2009 festgestellt, dass…
…von der Besteuerung freizustellen. Dies ergibt sich auf der abkommensrechtlichen Ebene einerseits aus dem Betriebstättendiskriminierungsverbot des DBA-Deutschland, weil das Freistellungsgebot des österreichisch-griechischen DBA zur Anwendung käme, wenn die D-GmbH kein deutsches, sondern ein österreichisches Unternehmen wäre und Betriebstätten deutscher Unternehmen nicht gegenüber…
Erzielt eine österreichische GmbH aus ihrer stillen Beteiligung an einer deutschen GmbH Gewinnanteile, die in Deutschland der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich gemäß Art. 15…
…den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer angerechnet worden ist, dann tritt durch die auf deutscher Seite vorgenommene Herabsetzung des Anrechnungsbetrages um rund S 600.000,- und durch die damit verbundene Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer nur in Höhe von…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
…die Rückgabe einer seinerzeit hingegebenen Vermögenssubstanz) nicht unter Berufung auf innerstaatliches Recht in Einkünfte umqualifiziert werden und einem Abkommensartikel unterstellt werden, der ein Quellenbesteuerungsrecht vorsieht. Der Umstand, dass der Abschichtungsbetrag auf österreichischer Seite als Betriebseinnahme steuerlich insoweit erfasst wird, als er den Buchwert von 3…
…1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits…
Räumt eine österreichische OHG, die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus…
…dass eine derartige aus den Grundsätzen des § 16 Abs. 2 UmgrStG abzuleitende Rechtslage im Einzelfall über das Erfordernis einer ausreichenden Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
…Zeitpunkt der schenkungsweisen Übertragung anzusetzen gewesen wäre. Angesichts des Umstandes, dass die schenkungsweise Übertragung auf deutscher Seite nunmehr nachträglich in den Händen der Eltern einer deutschen Wegzugsbesteuerung unterworfen wurde, wobei ein deutscher fiktiver Veräußerungserlös von 950.000 DM zum Ansatz kam, wird zu prüfen sein…
…3 dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. In EAS 3338 wurde in Aussicht genommen, bei einer auf Grundlage von § 50d Abs. 3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei…
…für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben" (§ 23 Z 2 EStG 1988), weil in diesen Zeiträumen die österreichische GmbH - mangels Transparenz der deutschen GmbH - nicht als Gesellschafter der deutschen KG angesehen werden konnte. In diesen Zeiträumen steht daher das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen gemäß…
…Zurechnungskonflikt führen, wenn die deutsche Gewinnausschüttung auf österreichischer Seite der österreichischen GmbH zugerechnet wird. Wird diese in Deutschland bereits vorbesteuerte deutsche Gewinnausschüttung in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 25-prozentigen österreichischen KESt unterworfen, dann würde…
…560). Besondere Überlegungen wären lediglich dann anzustellen, wenn sich im gegebenen Zusammenhang ein Effekt einer Doppelbesteuerung einstellen sollte (der in Österreich als Zinsertrag besteuerte Betrag wird in Deutschland nicht korrespondierend als Zinsaufwand berücksichtigt). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs…
Ist der Empfänger von abzugspflichtigen Inlandseinkünften eine im Ausland steuerlich als transparent behandelte Personengesellschaft, dann muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen…