RIS AI
5 Treffer1076 msnur geltende Fassungen
EAS 1396Geldspielautomaten als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 418/1-IV/4/9804.01.1999

Der in § 98 EStG 1988 verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens, aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung…

EAS 1269Automatenaufstellung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 116/1-IV/4/9822.06.1998

Betriebstätten sind gemäß § 29 BAO alle festen örtlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Ausübung eines Betriebes dienen. Die betriebliche Tätigkeit in den Einrichtungen muss aber nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden bereits als Betriebstätte angesehen (siehe Abschn. 4 Abs. 5 der seinerzeitigen…

EAS 2951Potentielle Gewinnverlagerung nach Gibraltar
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0890-IV/4/200828.03.2008

Bietet eine österreichische Kapitalgesellschaft (M-AG) über ihre auf Gibraltar errichtete Tochtergesellschaft (T-AG) weltweit Internetspiele an, wobei die hierfür erforderlichen Server im Eigentum der M-AG stehen und in Österreich aufgestellt sind, dann ist vorweg eine Klärung erforderlich, welche Funktionen die T-AG auf…

EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

Der Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15…

EAS 1339Betrieb von Hotelvideo-Systemen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 316/1-IV/4/9830.09.1998

Gewinne einer österreichischen Gesellschaft aus dem Hotelvideogeschäft unterliegen insoweit der Besteuerung in Tschechien als sie tschechischen Betriebstätten dieses österreichischen Unternehmens funktional zuzurechnen sind. Eine Betriebstätte liegt vor, wenn in Tschechien eine "feste Geschäftseinrichtung" besteht, durch die die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird…