…Wege einer deutschen KG hält. Nur dann, wenn von schweizerischer Seite Gegenseitigkeit geübt wird, würde auch die schweizerische Gesellschaft entlastungsberechtigt sein. Eine solche Gegenseitigkeitsbestätigung liegt nunmehr vor (Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 15. Jänner 2010, D3.A.54.2/Pet DUS). Darin wird von schweizerischer…
…der Dividendenbezug unmittelbar oder mittelbar über eine transparente KG erfolgt. Das Fehlen eines förmlichen Gegenseitigkeitsverhältnisses schließt aber nicht aus, dass die österreichische GmbH selbst eine Gegenseitigkeitsbestätigung von der eidgenössischen Steuerverwaltung einholt. Sollte diese Bestätigung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erst nach Abführung der Kapitalertragsteuer erteilt werden…