…einzuführen und zu vertreiben und treten hierbei seit 1995 dauerhaft Verluste auf, die durch - auf Kapitalrücklage gebuchte - Gesellschafterzuschüsse der ausländischen Muttergesellschaft abgedeckt werden, dann löst dies nach Ziffer 1.52 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze (AÖF Nr. 114/1996) die Notwendigkeit einer "besonders eingehenden" Überprüfung der Verrechnungspreise…
…ihr und der US-Konzernspitze abgeschlossene Servicevereinbarung, in der eine Kostenabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode vereinbart worden ist, dann wird zumindest zu erwarten sein, dass diese Vereinbarung auch eingehalten wird; in diesem Fall liegt aber die Vermutung nahe, dass es dann nicht zu den inländischen Verlusten…
…von 5 Mio S und im Ausland ein Gewinn von 5 Mio S anfällt (wieder beträgt sonach das betriebliche Gesamtergebnis : 0), dann wäre ebenfalls sowohl im "Italienfall" wie auch im "Deutschlandfall" keine inländische Steuer vorzuschreiben. Ob Italien im Jahr 2 bei der italienischen Besteuerung den…
…lit. b UmgrStG iVm § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der deutschen M-GmbH die Vortragsfähigkeit der Verluste der T-GmbH auf künftige Gewinne der KG zu. Die hier verankerte Verlustvortragsberechtigung wird allerdings einschränkend durch § 102 Abs. 2…
…100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine Personengesellschaft umgegründet, dann geht das Verlustvortragsrecht an den noch nicht aufgebrauchten Verlusten der Holding AG nach Maßgabe des § 10 UmgrStG auf die Gesellschafterinnen der Personengesellschaft über…
…der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Daher kann aber auch nicht unter Berufung auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) ein Schadensfall (Verlust des Marktes und…
…2 letzter Satz in Österreich die Verluste nur insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von -1800 (darin enthalten der österreichische Betriebstättenverlust mit -1000) und im Jahr 2 einen Weltverlust von -400…
…in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf deutscher…
…als Kommanditist) gehört und an der eine konzernzugehörige österreichische Management-AG als Arbeitsgesellschafter (Komplementär) beteiligt ist. Eine Doppelverwertung von Verlusten der inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte aber dadurch zustande kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine…
…und damit zu einem deutschen Einkommen im Jahr 2001 von 0 führen, dann haben sich damit die deutschen Verluste in Höhe von 70.000 S sowohl in Deutschland als auch in Österreich bemessungsgrundlagenmindernd ausgewirkt. 70.000 S sind damit doppelt verwertet worden, sodass auf der…
…Unternehmen des anderen Staates, welche die gleiche Tätigkeit ausüben. Hat daher die in der Schweiz ansässige Mitunternehmerin der österreichischen Personengesellschaft in den Vorjahren in ihrer österreichischen Betriebstätte Verluste erlitten und kann nachgewiesen werden, dass eine Verlustverwertung im Ansässigkeitsstaat nicht möglich ist, dann ist sie auf…
…Auslandsverlusterkenntnis) auf die Gewinne der übernehmenden österreichischen GmbH vorgetragen werden können, vorweg zu entscheiden, ob dies möglich gewesen wäre, wenn die Betriebseinbringung durch die Schwestergesellschaft sich ausschließlich in Österreich abgespielt hätte. Zutreffendenfalls wird dies - auf der Grundlage des zitierten VwGH-Erkenntnisses und weil auch Auslandseinbringungen…
…die Verluste der Jahre 1 und 2 vortragen lässt, dann fällt im Jahr 3 wiederum keine deutsche Steuer an. Wenn nun weiters in diesem Jahr 3 in Österreich ein Gewinn von S 900.000,00 erwirtschaftet wird, dann wird der Vortrag des österreichischen Verlustes aus…
Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab 1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im…
…Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS.1992 zum Ausdruck gebracht worden, dass daher auch im Fall eines vergleichbaren internationalen Umgründungsvorganges, bei dem eine 100%ige deutsche Tochter-GmbH zur Betriebstätte einer österreichischen Mutter-AG wird, die in der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen…
…allerdings einerseits, dass es sich bei den vorzutragenden Verlusten um solche handelt, die sich in Anwendung des österreichischen Steuerrechts ergeben, und andererseits, dass es nicht zu einer Verlustdoppelverwertung kommt (EAS 1992). Auch dürfte keine Fall eines "Verlust-Shoppings" vorliegen; dies wäre der Fall, wenn die…
…dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite und die Verwertung des Verlustes 1998 von österreichischer Seite übernommen wird (lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des DBA-Deutschland vom 24. August 2000). Besteht zwischen der deutschen Beteiligungs-GmbH und ihrer Alleingesellschafterin (d…
…Jahren 1988 und 1989 den Verlustausgleich zugelassen hat) ab 1995 (ab dem Jahr, in dem die österreichische KG wieder Gewinne erzielt) eine Nachversteuerung vor, dann wird hierdurch die Wirkung einer Doppelbesteuerung herbeigeführt (denn die Wirkung einer Doppelbesteuerung tritt nicht nur bei doppelter Besteuerung der Erträge…
…zum DBA-Deutschland vereinbart worden ist und das darauf basiert, dass Deutschland die Verlustverwertung bis Ende 1997 übernimmt, dass aber dort, wo dies nicht möglich ist, die Verlustberücksichtigung in Österreich zulässig bleibt. 19. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung…