RIS AI
3 Treffer1503 msnur geltende Fassungen
EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3034Einbringung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KG in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3445-IV/4/200821.01.2009

…darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein Anwendungsfall der "Geprägetheorie" und damit eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte vorliegt, muss in Anwendung des deutschen innerstaatlichen Rechts auf deutscher Seite entschieden werden. Sollte der Fall einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte gegeben sein, müsste zudem in Anwendung des "AOA…

EAS 3357Mittelbare Besicherung im Fall von outbound-Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0750-VI/8/201421.11.2014

…Steuererhebung durch Veranlagung zu erfolgen hat. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass das österreichisch-saudi-arabische DBA in Artikel 11 nur eine mit 5% des Bruttobetrages der Zinsen begrenzte Besteuerungsberechtigung vorsieht, die im Veranlagungsverfahren zu beachten sein wird. Für Zinsenzahlungen, die ab dem Wirksamwerden des…