…Befreiung für den gemäß § 28 GebG ebenfalls zur Gebührenentrichtung verpflichteten Vertragspartner des Diplomaten keine Wirkung. Wenn dieser sodann die von ihm zu entrichtende Gebührenschuld zivilrechtlich auf den Diplomaten überwälzt, liegt dieser Vorgang außerhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. Angestellte der Internationalen Organisationen, die nicht im Diplomatenrang…
Gemäß Artikel 34 der Wiener Diplomatenkonvention , BGBl. Nr. 66/1966, genießen die in Österreich akkreditierten Diplomaten - von einigen Ausnahmen abgesehen - Steuerfreiheit. Diese Steuerfreiheit gilt auch für die im Gebührengesetz 1957 vorgesehenen Stempel- und Rechtsgebühren. Erwirbt daher ein ausländischer Diplomat ein inländisches Eigenheim oder eine inländische…
Nimmt eine in der Schweiz operativ tätige Niederlassung einer österreichischen GmbH ein Darlehen für ihre eigenen betrieblichen Zwecke auf, so stellen die hiefür zu leistenden Zinsenaufwendungen Betriebsausgaben dar, die im Rahmen der nach Fremdverhaltensgrundsätzen vorzunehmenden Gewinnaufteilung zwischen den österreichischen und schweizerischen Betriebsteilen des Unternehmens der…