…Steuerpflicht für die deutsche Sozialversicherungspension. Ein DBA kann keine Besteuerungsrechte begründen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgegeben sind. Es kann daher auch nicht durch den "Progressionsvorbehalt" des DBA-Deutschland, auf Grund dessen die deutschen Sozialversicherungspensionen einerseits von der österreichischen Besteuerung freizustellen, andererseits aber für Zwecke…
…deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen Einkünfte nach österreichischem Steuerrecht ermittelt werden. Dies hat zur Folge, dass die 8-prozentige deutsche Investitionszulage sowie der…
…Aus der Sicht der österreichischen Finanzverwaltung bestehen keine Einwendungen, dass Gewinnvorträge zunächst formal einer Rücklage zugewiesen werden, die in der Folge zur Kapitalerhöhung verwendet wird, um Steuerfreistellung auf deutscher Seite zu erwirken. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Österreich ansässigen Gesellschafters für Zwecke des Progressionsvorbehaltes einerseits die öffentlichen deutschen Zuwendungen als - in Österreich steuerpflichtige - Betriebseinnahmen anzusetzen und es ist andererseits der Ansatz der Anschaffungskosten der erworbenen Objekte korrespondierend zu berichtigen. Denn wie in Ihrem Schreiben zutreffend ausgeführt wird, müssen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes…
Investiert ein österreichischer Immobilieninvestmentfonds mit österreichischen Anlegern in eine deutsche Immobilie, dann gelangt § 40 Abs. 1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem…
Gewinne, die eine in den Niederlanden ansässige operativ tätige Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung ihrer Anteile an ihrer österreichischen Tochtergesellschaft erzielt, dürfen gemäß Art. 14 Abs. 4 DBA-Niederlande nur in den Niederlanden besteuert werden und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Als Veräußerung…
Erfolgt bei einer inländischen GesmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, so führt die damit verbundene Zuteilung von Freianteilen für die Gesellschafter zu steuerbaren, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern…
…Einflussmöglichkeiten für einen 10-prozentigen Minderheitsaktionär gegeben sind, wird im gegenständlichen Fall daher von einer Direktinvestition iSd Artikels 57 Abs. 1 EGV auszugehen sein. Dies hat zur Folge, dass die Besteuerung der schweizerischen Gewinnausschüttung im Jahr 2001 - selbst wenn man die Anwendbarkeit der nicht für…
…Beteiligung die 10% Grenze nach § 31 EStG übersteigt. Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs. 1 Z 3 EStG stünde nach dem geltenden Gesetzeswortlaut nur dann zu, wenn die Beteiligungsveräußerung im Privatvermögen stattfindet. 21. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…freizustellen; im Allgemeinen sind diese freizustellenden Gewinne nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; dies wird nur dann als erforderlich angesehen, wenn eine Antragsveranlagung gemäß § 97 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen wird (Adametz in Nidetzky-Rainer, Immobilien-InvestmentfondsG, Manz 2004, S. 189). Bundesministerium für Finanzen…
…Liste mit Namen und Anschriften der Kommanditisten zur Verfügung zu stellen und wenn schließlich die den einzelnen Kommanditisten zuzurechnenden Zinsen die Besteuerungsschwelle der beschränkt Steuerpflichtigen von 2.000 Euro nicht überschreitet. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die sonach den Grenzbetrag von 730 um 70 übersteigen. Der zustehende Veranlagungsfreibetrag ist damit in Höhe von 660 (730 - 70) anzusetzen. Auslands- und Inlandsverluste müssen im gegebenen Zusammenhang die gleiche Auswirkung zeitigen. 19. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Rechtsordnung sieht aber derzeit keine rechtliche Handhabe vor, den negativen Progressionsvorbehalt des Jahres 1 unter den gegebenen Umständen im Jahr 3 rückgängig zu machen, etwa durch Versagung des Verlustvortrages im Jahr 3. 7. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 2 lit…
…5 ImmoInvFG). Denn diese nach innerstaatlichem Steuerrecht vorgesehene Befreiung stellt auf die DBA-Regelung in Bezug auf die "Einkünfte der Immobilien" (Art. 6 DBA-D) und nicht auf jene für Ausschüttungen der Immobilienfonds (die von Art. 10 Abs. 3 DBA-D erfasst sein könnten) ab…
…company) hält, und nimmt die maltesische Holdinggesellschaft eine Ausschüttung ihrer Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft vor (Großmuttergesellschaft der operativen maltesischen Gesellschaft), steht auf Grund des österreichisch-maltesischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an dieser Gewinnausschüttung zwar Österreich zu, doch kann dieses infolge der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden (§…
…Steuerverwaltung seinerzeit angenommen worden ist), dann gestattet § 31 EStG 1988 nicht, das österreichische Besteuerungsrecht auf das vom DBA zugelassene Maß auszuweiten. In einem solchen Fall müsste aber damit gerechnet werden, dass mit der deutschen Steuerverwaltung Kontakt aufgenommen werden könnte. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes zu verzichten, weder wenn in die Auslandsgrundstücke direkt, noch wenn in diese indirekt über Immobilienfonds investiert wird. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft im Mai 1996 ihren gesamten Anteil am Aktienkapital einer 1994 gegründeten südafrikanischen Kapitalgesellschaft in Höhe von 25,5% veräußert, dann steht für den hierbei anfallenden Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG Steuerfreiheit zu. Besteht der…
…in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang…