…Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ist die österreichische Privatuniversität bei Vorliegen des Formulars ZS-QU2 berechtigt, die Beträge abzugssteuerfrei auszuzahlen. Sollten sich die deutschen Vortragenden zu einer deutschen Personengesellschaft zusammenschließen, und würde sodann nicht mit einer deutschen Kapitalgesellschaft, sondern mit dieser…
…an und bedient sie sich hiezu einer österreichischen GmbH, die Interessenten für diese Programme gewinnen soll, wobei sie für jeweils 25 Studenten ein Erfolgshonorar zugewiesen bekommt, so ist nicht auszuschließen, dass diese GmbH als ständiger Vertreter der amerikanischen Universität in Österreich anzusehen ist; dies mit…
…20% an, sondern muss auf der Grundlage von § 66 EStG 1988 nach dem progressiven Steuertarif des § 33 EStG 1988 erhoben werden. Bleibt für die deutschen Gastprofessoren die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland erhalten und wird dies von der…
…wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984); als Unterrichtstätigkeit wird hiebei nicht nur die Abhaltung von Lehrveranstaltungen an Schulen, sondern auch die Veranstaltung von Vorlesungen an universitären Bildungseinrichtungen zu zählen sein. Der Fall wäre…
…Abkommens (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) fällt und diesfalls in Österreich in jedem Fall (auch bei Verfügung über ein Arbeitszimmer und selbst bei Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV. Nr. 74/2002). Eine solche - von der innerstaatlichen Qualifikation kraft "Abkommenszusammenhang" abweichende - Zuordnung setzt…
…nehmen kann (Z 28, Z 53 und Z 55 der Durchführungsbestimmungen). Dem Umstand, dass nach dem Recht Dubais das FZE nur einen einzigen Gesellschafter haben darf, wird kein solches Gewicht beigemessen, dass hiedurch die Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft verloren geht, da "Ein-Mann-Gesellschaften…
…Grund des EStG nach den Regeln der "unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Steuerfreistellung auf Grund der "Gastlehrerbestimmung" des Artikels 21 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens kann hiefür nicht in Anspruch genommen werden, wenn bereits in drei vorangegangenen Wintersemestern eine Lehrtätigkeit an dieser Universität entfaltet worden ist…
…gestellt wird. Liegen Ansässigkeitsbescheinigungen jener Vortragenden vor, die in Ländern mit OECD-konformem DBA ansässig sind, kann der Steuerabzug unterbleiben. Ob der Veranstalter (die deutsche Personengesellschaft) in Österreich in den Räumen der Universität eine "Betriebstätte" unterhält oder nicht ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich. 20. Mai…
…der in Blockform erfüllt wird und ihre Anwesenheit in Österreich lediglich vier mal pro Jahr jeweils für ein bis zwei Tage erfordert, dann unterliegen die hiefür zufließenden Einkünfte grundsätzlich der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland wird das Besteuerungsrecht an…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Österreich sonach jenem Finanzamt, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG im Fall einer…
…dass im Fall einer nach dem Recht der British Virgin Islands errichteten "International Business Company" (IBC) diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zur Zeit im allgemeinen keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen; zumal sich dieses Untersuchungsergebnis mit jenem deckt…
Ist ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler für die Dauer von zwei Jahren an einer staatlichen italienischen Universität als Gastlektor tätig, dann sind seine hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 20 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens von der italienischen Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Österreich; diese…
…eine Zuordnung zu jenen Steuerzuteilungsregeln, die für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten. Dieser durch die genannte Verordnung verursachte Wechsel von der DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit in jene für unselbständige Arbeit vermag indessen nicht die begünstigenden Wirkungen der in den Abkommen mit USA und…
…Halbjahren) eine solche Gastlehrertätigkeit in Österreich ausgeübt wird (EAS 3325). Mit der Frage, ob diese Studiensemester zusammenhängend sein müssen, hat sich EAS 781 auseinandergesetzt und ausgeführt: "Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität…
…gilt nur für "vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende Tätigkeit" eines Hochschulprofessors (siehe den auf der Grundlage eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ergangenen Erlass vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984). 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der Gastlehrererlass, AÖF Nr. 69/2006, findet auf Gastlehrer aus allen DBA-Partnerstaaten Österreichs Anwendung und nicht nur auf jene, die im Anhang aufgelistet sind. Der Anhang verweist lediglich auf jene Abkommen, in denen besondere Gastlehrerbestimmungen enthalten sind, die Steuerbefreiungen im Gastland vorsehen. Wird daher…
…Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die gemäß der…
Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…
…solchen Fall dennoch von der italienischen Universität eine italienische Lohnsteuer einbehalten, besteht Anspruch auf Rückerstattung dieser Abzugssteuer. In diesem Fall wird daher durch das Abkommen einerseits Italien das Besteuerungsrecht an den Lektorenbezügen entzogen, andererseits läßt aber das Abkommen das österreichische Besteuerungsrecht an diesen Bezügen unberührt…