…greift nicht, wenn Art. 21 Abs. 2 DBA-Indien zur Anwendung gelangt und die in Österreich erbrachte Forschung hauptsächlich zum persönlichen Vorteil einer bestimmten Person oder bestimmter Personen erfolgt. Bundesministerium für Finanzen, 31. Mai 2024 1 Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur am 4. November…
…in diesem Zentrum ausschließlich wissenschaftliche Forschung betrieben wird. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn ein Teil der Produktionstätigkeit, zu der auch das Engineering der computergesteuerten Elemente der medizinischen Geräte zu zählen sein wird, nach Österreich ausgelagert wird. Ob die eine oder andere Gegebenheit vorliegt…
Schließt eine in der Rechtsform einer AG geführte inländische Privatuniversität mit einer deutschen Kapitalgesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die deutsche Kapitalgesellschaft die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines zertifizierten Kurses im Bereich des Gesundheitstourismus übernimmt (Erstellung des Kurskonzeptes, der Lehr- und Lernunterlagen, der Durchführung der…
…Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann unterliegen die hiefür von dem Zentrum gezahlten Vergütungen nicht der inländischen Abzugsbesteuerung, da diese wissenschaftliche Zusammenarbeit tatbestandsmäßig nicht von…
…Je nach inhaltlicher Ausgestaltung der jeweiligen Abkommen, insbesondere bei Fehlen einer besonderen für die wissenschaftliche Forschung gültigen Sondernorm, wird bei Vorliegen von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen von Bedeutung sein, ob die inländische Forschungsarbeit in einer "festen Einrichtung" (zB in einem für die Dauer von…
…universitären Lehranstalt. Liegen daher die Voraussetzungen der vorzitierten Abkommensbestimmung vor, bedarf es keiner weiteren Prüfung mehr, ob die von der EU in diesem Zusammenhang vergebenen Forschungsstipendien inländische Steuerpflicht auslösen oder nicht. 07. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Beauftragt eine ausländische Gesellschaft ihre österreichische Tochtergesellschaft mit der Errichtung eines Forschungszentrums, dessen Aufgabe in der Entwicklung neuer Technologien für den gesamten internationalen Konzern besteht, wird eine derartige Auftragsforschung als Dienstleistung gegenüber dem auftraggebenden Konzernunternehmen anzusehen sein (Z 87 OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr. 79…
…Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten (insbesondere bei der Festlegung der Forschungs- und Publikationsschwerpunkte, der Evaluierung der wissenschaftlichen Themenstellungen sowie bei der Beurteilung…
…nicht in der Bilanz ausgewiesen sind); denn diese Nutzungsrechte sind nötig, um die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der österreichischen Gesellschaft zu ermöglichen. Der "Erheblichkeitstest", der nur bei Sublizenzierung an eine US-Tochtergesellschaft (oder eine andere Konzerngesellschaft) erforderlich ist, ist erfüllt, wenn die Grenzwerte des Schlussprotokolls über…
…nicht aus dem Betriebstättenbegriff ausgeschlossen worden. Allerdings ist es im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene nicht möglich, Sachverhaltsentscheidungen über Bestand oder Nichtbestand einer Betriebstätte mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall zu treffen, da dies eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten des betreffenden Steuerfalles voraussetzen würde…
…19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur…
…grundsätzlich ab der Veranlagung 1999. Von Bedeutung kann im vorliegenden Fall allerdings noch folgendes sein: erfolgt die Mitwirkung an dem Forschungsvorhaben im Rahmen eines Dienstvertrages oder auf selbständiger Basis; im Fall des Dienstvertrages: wer ist der Arbeitgeber: die Universität oder der die Finanzierung übernehmende Fonds…
…diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus "öffentlichen Mitteln" zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Aus- oder Fortbildung gewährt werden, wird der Steuerbefreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 lit…
…Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um laufend tätige Vortragende handelt, denen zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein eigener Arbeitsraum oder ein eigener Arbeitsplatz in einem Büroraum zur dauerhaften Verfügung gestellt wird. Liegen Ansässigkeitsbescheinigungen jener Vortragenden vor, die in Ländern mit OECD-konformem…