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EAS 3141Luxemburgischer Fonds Commun de Placement
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0951-IV/4/201019.04.2010

…luxemburgischer "Fonds Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds aus…

EAS 3340Deutsche Immoinvestmentfonds mit inländischer Grundstücksgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-VI/8/201413.01.2014

Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…

EAS 3044Quellensteuerentlastung zugunsten von luxemburgischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0511-IV/4/200924.03.2009

…Bezugnahme auf ein "dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen" wird in den InvFR 2008 im gegebenen Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, dass die Entlastung gegenüber dem Fonds stets nur im Ausmaß von maximal 10%-Punkten erfolgt, auch wenn ein Beteiligter in einem DBA-Staat ansässig sein sollte…

EAS 3013Portfoliodividenden an ausländische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1836-IV/4/200920.07.2009

…auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die Anwendung des § 41 InvFG 1993 kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein ausländischer Fonds im Sinne des § 42 InvFG 1993 vorliegt und dieser zusätzlich mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Da § 41 Abs…

EAS 243Ausländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/12/1-IV/4/9304.03.1993

…der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen. Es muss daher die Quellensteuerentlastung nach den allgemeinen Entlastungsgrundsätzen geltend gemacht werden…

EAS 2699Bosnischer Privatization Investment Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0029-IV/4/200606.02.2006

…an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens dar, wenn sich diese Qualifizierung aus dem Recht Bosniens herleitet; und zwar auch dann, wenn der Fonds aus der Sicht des österreichischen Rechts als (transparenter) Investmentfonds einzustufen ist…

EAS 3008Verleihung ausländischer Aktien durch inländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200822.10.2008

…dann ist der Fonds infolge seiner steuerlichen Transparenz nicht in der Lage, aus eigenem Recht eine abkommenskonforme Quellensteuerentlastung im Ausland zu erwirken, denn die Aktiendividenden werden steuerlich nicht ihm, sondern den Zertifikatsinhabern zugerechnet. Werden allerdings von einem solchen österreichischen Fonds ausländische Aktien an ein österreichisches…

EAS 2887KESt-Entlastung zugunsten französischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1276-IV/4/200710.10.2007

…als transparent oder als intransparent gewertet wird. Aus österreichischer Sicht würde ein transparenter Fonds die Entlastungsanspüche im Namen der Zertifikatsinhaber geltend machen. Hat daher ein französischer Investmentfonds mit in Frankreich und in Drittstaaten ansässigen Anlegern Investitionen in österreichischen Kapitalgesellschaften getätigt, ist er berechtigt, hinsichtlich des…

EAS 2533Unmittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0249-IV/4/200413.12.2004

…Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG abgegolten. Im Fall eines ausländischen offenen Fonds (eines öffentlich angebotenen Fonds), der tausende Anleger betreut, geht das Gesetz davon aus, dass der einzelne Anleger den die Steuerpflicht auslösenden Schwellenwert des…

EAS 769Luxemburgische SICAV mit immobilienbezogenem Teilfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1391/21/1-IV/4/9527.11.1995

Die dem § 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein…

EAS 1904Auslandssteueranrechnung bei Vermögensanlage in drei inländischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/2-IV/4/0107.08.2001

… 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch, dass Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen…

EAS 2530Mittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0250-IV/4/200513.12.2004

Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…

EAS 3012Portfoliodividenden an luxemburgische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2811-IV/4/200822.10.2008

…ausländische Fonds nur deshalb als intransparent anzusehen, weil dies dem Rechtssystem eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in…

EAS 2778Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0553-IV/4/200609.11.2006

Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs.2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis…

EAS 2556Erwerb von Anteilen an deutschen Publikums-KGs im Wege einer österreichischen KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-IV/4/200402.02.2005

Werden von einer österreichischen KG Anteile an offenen deutschen KGs erworben, die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte…

EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

…diese Berechtigung allerdings auf eine Rückforderung von ein Fünftel der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds in Drittstaaten ansässig sein und haben diese Drittstaaten mit Österreich DBA abgeschlossen, die Österreich als Quellenstaat eine bloß 15-prozentige - oder…

EAS 3417Abkommensberechtigung und Quellensteuerbefreiung für japanische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/8/201914.08.2019

  Bezieht ein japanischer Pensionsfonds, der nach der allgemeinen Definition des Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan ansässig ist, Dividenden von österreichischen Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, ob aufgrund des DBA-Japan eine KESt-Entlastung zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist…

EAS 1395DBA-konforme Entlastung der Auslandssteuervorbelastung inländischer Investmentzertifikate
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 323-IV/4/9804.01.1999

…gegebenenfalls den Rückerstattungsantrag ergänzende Angaben zu verlangen. Im allgemeinen wird davon auszugehen sein, dass als Grundlage der Steuerrückerstattung die Angaben des Rechenschaftsberichtes des Fonds ausreichend sein müssten, wenn aus ihm die wesentlichen Elemente des Rückerstattungsanspruches ersichtlich sind: das ist einerseits die Höhe des anteiligen Bruttodividendenertrages…

EAS 450Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/67/1-IV/4/9410.06.1994

Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…

EAS 2972Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1446-IV/4/200826.05.2008

…Immobilien veranlagen, die in DBA-Partnerstaaten Österreichs gelegen sind, mit denen das Befreiungssystem zur Anwendung kommt, tritt daher nur insoweit eine österreichische Steuerpflicht ein, als im Fonds Wertpapier- und Liquidationsgewinne erzielt werden (§ 14 Abs. 5 ImmoInvFG). Denn diese nach innerstaatlichem Steuerrecht vorgesehene Befreiung stellt auf…