Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
Hat eine deutsche Straßenbau GmbH & Co KG einen Auftrag für inländische Straßenbauasphaltierungsarbeiten erhalten, und hofft sie auf Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8…
Eröffnet ein deutsches Beleuchtungsunternehmen in Österreich ein Büro, in dem Aufträge für die Anfertigung der Außenbeleuchtung von Fast-Food-Restaurants entgegengenommen werden, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Das Entgegennehmen von…
Liquidiert ein deutsches Unternehmen sein inländisches Vertriebsbüro für technische Produkte und verbleibt lediglich ein österreichischer Servicetechniker in Österreich, der für die Abwicklung von Reparaturen zuständig ist, wobei dieser über keine inländische Werkstätte verfügt, sondern die Reparaturen unter Verwendung der in seinem PKW mitgeführten Ersatzteile und…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Ob eine in Österreich errichtete GesmbH den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich oder in Deutschland hat, ob es sich hierbei sonach um eine "Person mit Wohnsitz in Österreich" oder um eine "Person mit Wohnsitz in Deutschland" handelt, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 30m2 großes Zimmer an und beschäftigt sie einen österreichischen Dienstnehmer, dessen Aufgabe die Erstellung von Angeboten an österreichische Kunden und die Entgegennahme von Bestellungen ist, so deutet vieles darauf hin, dass…
Hat eine deutsche GmbH im November 1994 in Österreich ein Geschäftslokal angemietet und mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Erhält eine österreichische GmbH eines multinationalen Konzerns nachträglich ausgestellte Computerrechnungen in der Größenordnung von rund 700.000 Euro über angeblich von einer konzernzugehörigen US-Gesellschaft in Vorzeiträumen erbrachte Dienstleistungen und stellt sich bei Nachforschungen durch die Betriebsprüfung im Wege einer internationalen Auskunftei heraus, dass an…
Hat ein US-amerikanischer Verlag, der auf die Publikation und den Vertrieb von wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Fachbüchern spezialisiert ist, in Österreich ein Kontaktbüro mit zwei Mitarbeiterinnen eröffnet, so hat die in den USA ansässige Kapitalgesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO…
Besteht in Österreich eine GmbH, deren Anteile zu 100% einer liechtensteinischen Anstalt gehören, und die Consultingleistungen an japanische Kunden fakturiert, wobei diese Consultingleistungen von Italienern unter Zwischenschaltung einer irischen Treuhandgesellschaft erbracht werden, dann ist ein solcher Fall nicht geeignet, im Rahmen des EAS-Verfahrens hinsichtlich…