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EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

    Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…

EAS 310Österreichische Finanzierungsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2447/1/1-IV/4/9311.10.1993

Bei der Gewinnabgrenzung zwischen ausländischem Hauptsitz und inländischer Zweigniederlassung eines internationalen Unternehmens dürfen bei der inländischen Niederlassung für die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln durch den ausländischen Hauptsitz keine internen Verrechnungszinsen angesetzt werden (Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Art. 7; Fassung 1992). Eine davon abweichende Betrachtung…

EAS 3051Kommissionsweiser und vermittlungsweiser Versicherungs- und Finanzproduktvertrieb über Ost-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0673-IV/4/200924.04.2009

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, der im Bereich von Versicherungs-, Finanz- und Wertpapierprodukten tätig ist, auf der Grundlage von Kommissions- und Handelsvertreterverträgen mit (fremden) Kapitalgesellschaften deren Produktvertrieb in Rumänien, Ungarn und Polen und gründet er zu diesem Zweck in diesen Ländern Kommanditgesellschaften, die mit…

EAS 2714Konzernlizenzgebühren in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0202-IV/4/200620.04.2006

Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen…

EAS 2270Finnische Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2002/2-IV/4/0323.04.2003

Bezieht ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger eine finnische Sozialversicherungspension, dann ist diese gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Finnland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Durch die Verwendung des Wortes "nur" wird bei der Steuerzuteilung in der genannten Bestimmung zum Ausdruck gebracht, dass diese Freistellung…

EAS 1634DBA-Entlastung für schweizerische Kapitalerträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0013.04.2000

Zufolge Ziffer 1.3.4 des Endbesteuerungserlasses AÖFV. Nr. 175/1994, kann eine Rückerstattung jener (5%igen) schweizerischen Quellensteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt werden, für die sich auf Grund des DBA-Schweiz die Verpflichtung zur Anrechnung auf die österreichische Steuer ergibt; dies allerdings…

EAS 2520Schweizerische Finanzierungsbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0271-IV/4/200430.11.2004

  Errichtet eine österreichische GmbH, die einem von einer inländischen Privatstiftung gehaltenen Konzern angehört, in Zürich eine SFB (Swiss Finance Branch), der die Aufgabe obliegt, die Finanzierung von Projektgesellschaften in verschiedenen Zielländern sicherzustellen, dann ist vorweg zu prüfen, ob die SFB eine Betriebstätte im Sinn…

EAS 2127Anwendung des DBA-Liechtenstein auf Finanzdienstleister
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 535/1-IV/4/0214.10.2002

Das DBA-Liechtenstein enthält keine Abgrenzung der unter Artikel 7 fallenden Unternehmensgewinne von den unter Art. 14 fallenden Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österreichischer Seite die…

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…

EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…

EAS 1842Bankenrepräsentation als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/45-IV/4/0123.04.2001

Eröffnet ein deutsches Bankunternehmen in Österreich ein Büro, in dem drei Dienstnehmer beschäftigt werden und dessen Aufgabe darin besteht, dem deutschen Bankunternehmen die gewinnbringende Vermarktung seiner Finanzierungsleistungen in Österreich zu ermöglichen, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn…

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

  Hat eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat…

EAS 2395Leistungserbringung in Deutschland über eine Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/12-IV/4/0329.12.2003

Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…

EAS 575Österreichische Finanzholding mit Beteiligungen in Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/11/1-IV/4/9507.02.1995

Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…

EAS 2636KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0507-IV/4/200529.07.2005

Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß VO BGBl. II Nr. 43/1998 bzw. BGBl. II Nr. 393/2003, 25% KESt in Abzug gebracht…

EAS 3211Anwendung von § 10 Abs. 7 KStG 1988 auf finnische Gewinnausschüttungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0966-IV/4/201111.05.2011

Erwirbt eine österreichische GmbH eine konzernfremde finnische Kapitalgesellschaft und ist diese Kapitalbeteiligung in Anwendung der Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 190) dem Betriebsvermögen einer finnischen Betriebstätte der österreichischen GmbH zuzurechnen, dann hat Finnland gemäß Art. 7 DBA-Finnland das Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der…

EAS 3415Homeoffice als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201827.06.2019

  Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…