…sondern nur fiktive, nicht übertragbare Gesellschaftsanteile vermittelt. Ausschlaggebend für die Einordnung unter Art. 15 DBA-Polen ist allerdings, dass ein entsprechender Zusammenhang zwischen der Arbeitsleistung und der Vergütung besteht. Wie im Fall von Stock Options kommt es bei Vergütungen aus einem Phantom Share Agreement darauf…
…Jahres 1 aus dem Stock-Option Programm des Unternehmens Optionsrechte eingeräumt worden sind, unter Verlegung seines Lebensmittelpunktes zu Beginn des Jahres 2 nach Rumänien entsandt und übt er drei Jahre nach Tätigkeitsbeginn in Rumänien (sonach zu Beginn des Jahres 5) die Option auch tatsächlich aus…
…wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde…
Die Behandlung der "Stock Options" ergibt sich aus dem BMF-Erlass AÖFV. Nr. 125/1997. Haben daher zwei leitende Angestellte (Manager) einer inländischen Tochtergesellschaft von deren ausländischer Muttergesellschaft in den Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung…
…mit einer in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit verknüpft sind, in Österreich zu besteuern. Übt daher beispielsweise ein Anfang 2001 zur österreichischen Konzerngesellschaft versetzter Mitarbeiter eines US-Konzerns Anfang 2002 in Österreich ein Optionsrecht aus, das ihm Anfang 1995 in den USA eingeräumt worden ist…
…könnte dies allerdings Anlass sein, dass seitens des österreichischen Finanzamtes eine grenzüberschreitende Abklärung der Besteuerungsrechte in die Wege geleitet wird. Hat der Arbeitnehmer nach Optionsausübung in der zweiten Jahreshälfte 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und nach Wohnsitzverlegung, also nach dem Eintritt in…
…multinationalen Konzerns Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten, wobei dem Kausalitätsprinzip folgend hierdurch die Arbeitsleistungen von 1995 bis Anfang 1998 in den USA, sodann folgend für eine belgische Konzerngesellschaft und teilweise wieder für die US-Gesellschaft abgegolten wurden, und werden diese Optionsrechte unmittelbar…
…Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Sollte es so sein, dass dies bei der Gewährung von Stock-Options der Regelfall ist, dann kommt damit der Aussage in den vorgenannten EAS-Fällen nur mehr für jene Fälle Bedeutung zu, in denen die Zuteilung von Optionsrechten einen kommerziell…
…Frage im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Sollte keine Unterbrechung der inländischen Ansässigkeit bestanden haben, dann wäre der Optionsgewinn zur Gänze in Österreich steuerpflichtig, wobei die vom US-Anteil in den USA bereits erhobene Steuer in Österreich nach Maßgabe des Artikels 23 DBA…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Deutschland von der deutschen Konzerngesellschaft Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April…
…15%) anzurechnen. Die DBA-konforme Herabsetzung der US-Dividendensteuer von 30% auf 15% ist auf US-Seite in die Wege zu leiten. Wird der der US-Gesellschaft im Zusammenhang mit der Optionsausübung erwachsende Aufwand an die österreichische Tochtergesellschaft im Verrechnungspreisweg weiterbelastet, so stellt dies in…
Wurden einem Mitarbeiter einer schwedischen Konzerngesellschaft in Schweden Aktienoptionsrechte mit einer dreijährigen Sperrfrist eingeräumt und wird dieser - nach Ablauf der Sperrfrist - zu einer österreichischen Konzerngesellschaft versetzt und übt er nun in Österreich die Optionsrechte aus, dann fließen ihm erst zu diesem Zeitpunkt die lohnwerten Vorteile…
…Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Werden daher nach den Berechnungen des österreichischen Unternehmens von einem Mitarbeiter anlässlich der Optionsausübung Einkünfte von 100.000 Euro lukriert, die zu 60% die Arbeitsleistung in…
…des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein, dass diese Voraussetzungen vorliegen, wenn das Optionsrecht lediglich vorsieht, dass nur ein erst nach Zuteilung der Optionsrechte eintretender Wertzuwachs dem jeweiligen Mitarbeiter zufließen kann. Ob in einem konkreten Einzelfall die Ausgestaltung eines Stock-Option-Plans…
…a. dadurch sichtbar, daß die US-Muttergesellschaft in Übereinstimmung mit Artikel 9 des DBA-Ö/USA den bei ihr durch die spätere Optionsausübung anfallenden Aufwand von ihrer österreichischen Tochtergesellschaft rückfordert. Dem zusätzlichen österreichischen Lohnsteueraufkommen steht solcherart ein Minderaufkommen im Bereich der Körperschaftsteuer korrespondierend gegenüber. 10…
…wurde zur Frage der steuerlichen Behandlung der Zuteilung von Konzernoptionsscheinen folgende Beurteilung abgegeben: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Belgien Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125…
Hat eine US-Staatsbürgerin im Jahr 1994 in Anbetracht ihrer bis dahin ihrem US-Konzernarbeitgeber geleisteten Dienste Stock-Options eingeräumt erhalten, die nunmehr nach ihrer 1998 erfolgten Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Österreich ausgeübt werden (den damit verbundenen Aufwand trägt ausschließlich ihr seinerzeitiger…
…2001 Stock Options mit einer Sperrfrist bis November 2006 eingeräumt, wobei mit Ablauf der Sperrfrist die Option ausgeübt wurde, dann ist für die Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich besteht, entscheidend, ob die mit der Optionsausübung…
…erfasst, die vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland verdient wurden (in diesem Sinn EAS 1196). Im EAS-Verfahren muss daher die inländische Steuerpflicht der geplanten Optionsausübung gegenüber einer US-Konzerngesellschaft bis Ende 1998 noch bejaht werden. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…