Schließt ein österreichischer Festspielveranstalter mit einer deutschen GesmbH (Theater) eine Vereinbarung ab, nach der das deutsche Theater mit seinem Ensemble (d.s. durch Dienstvertrag von dem deutschen Theater engagierte Schauspieler) die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann an vier Abenden anlässlich der Festspiele in…
Schließt ein österreichischer Festspielveranstalter mit einer deutschen GesmbH (Theater) eine Vereinbarung ab, nach der das deutsche Theater mit seinem Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann an vier Abenden anlässlich der Festspiele in Österreich dargeboten wird, so unterliegen die hiefür der deutschen GesmbH…
Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure, Choreographen, Light-Designer, sowie alle technischen Assistenzkräfte sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich…
Werden ausländische Künstler für inländische Festspielveranstaltungen engagiert und finden hiezu Vorbereitungsarbeiten (Übersetzungen für deutsche Erstaufführungen, Proben usw.) im Ausland statt, so teilen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Steuerzuteilungsregeln der Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das Besteuerungsrecht für sämtliche Vergütungen…
Werden für ein österreichisches Musikfest Orchester aus Bulgarien und Rumänien engagiert, wird entsprechend den Regelungen des "Orchestererlasses" (AÖFV. Nr. 230/1986, i.d.F. AÖFV. Nr. 139/1987, 283/1989 und 307/1991) der Steuerabzug gemäß § 99 EStG vorzunehmen sein. Bei ungarischen Orchestern bestehen…
Wird von einem österreichischen Festspielveranstalter ein in Deutschland ansässiger Musikdramaturg durch Werkvertrag verpflichtet, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Diese Steuerpflicht wird auch durch Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland aufrechterhalten, soweit…
Wird von einem österreichischen Festspiel-Verein eine aufwendige Opernaufführung produziert und in der Folge für 4 Aufführungen an eine deutsche Festspiel-GmbH verkauft und werden hiebei in Drittstaaten ansässige (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige) Künstler von dem österreichischen Verein für die Mitwirkung an den…
Bühnenbildner sind von der "Künstlerklausel" der Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig nicht erfasst (SWI 1991, S. 257). Ein in Großbritannien ansässiger Bühnenbildner, der die bühnenbildnerische Gestaltung bei einer inländischen Festspielveranstaltung übernimmt, fällt daher nicht unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 des DBA-Großbritannien. Eine inländische Steuerpflicht könnte daher…
Gastiert das Orchester sowie der Chor eines italienischen Stadttheaters bei einer österreichischen Festspielveranstaltung, unterliegen bei einer direkten vertraglichen Gastspielvereinbarung zwischen dem italienischen Theater und dem österreichischen Festspielveranstalter die gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung (Art. 17 Abs. 2 DBA-Italien). Werden die Verträge allerdings nicht unmittelbar…
Wird in Österreich ein Märchenfestival veranstaltet, bei dem in Deutschland, Frankreich und Israel ansässige Autoren Lesungen abhalten und Erzählungen aus eigenen Werken vornehmen, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen grundsätzlich in allen Fällen gemäß § 99 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. Das Besteuerungsrecht gründet sich nach internationalem…
Wird ein israelisches Theater, das von einem israelischen Verein betrieben wird, für eine österreichische Festwochenveranstaltung engagiert, so unterliegen die für diese Mitwirkung an der inländischen Veranstaltung gezahlten Vergütungen nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der Abzugsbesteuerung. Auf der Grundlage der vom deutschen Bundesfinanzhof im…
Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…
Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…
Wird eine spanische Kapitalgesellschaft beauftragt, im Rahmen einer österreichischen Festivalveranstaltung ein Feuerwerk mit Spezialeffekten zu inszenieren, wobei diese Inszenierung von ca. 20 Feuerwerkskünstlern und 20 Technikern aus Spanien in Österreich vorgenommen wird, dann liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung vor, die nach inländischem Recht…