…nur als eine Art beruflich unabdingbare "Notunterkunft" zu werten ist, die gewählt werden musste, um die Anstellung bei der österreichischen GmbH zu erhalten. Auch wird zu berücksichtigen sein, ob die deutsche Steuerverwaltung von einer Beibehaltung der deutschen Ansässigkeit ausgegangen ist und folglich einen Anspruch auf…
…dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Fällen die Schweiz das volle Besteuerungsrecht in Anspruch, dann ist dies ein weiteres wesentliches Indiz für das Fehlen der "Grenzgängereigenschaft". Zu beachten ist aber folgendes : wenn in einem derartigen Fall der schweizerische Arbeitgeber seinen österreichischen Dienstnehmer auf Dienstreisen in Drittstaaten entsendet, dann fallen jene Bezugsteile…
…erklärt sich die die Arbeitskraft des entsandten Arbeitnehmers nutzende deutsche Schwestergesellschaft bereit, die Fahrtkosten für diese Familienheimfahrten zu ersetzen, so stellen diese Fahrkostenvergütungen einen von dritter Seite geleisteten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Ist die Einräumung dieses Vorteils privat verursacht und solcherart ausschließlich auf die…
…dass sich der Wohnsitz im Sinn von Art. 16 DBA-Deutschland nach Deutschland verlagert hat, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland in Deutschland einzuleiten wäre, geklärt werden. 10. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter solchen Gegebenheiten würde daher eine wesentliche Beteiligung des Dienstnehmers kein anderes Ergebnis zeitigen als sich bei nicht wesentlich beteiligten Dienstnehmern ergibt. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
…in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh. den einzigen Wohnsitz in der maßgebenden Grenzzone haben. Wird daher bei einem österreichischen Unternehmen in Braunau/Inn ein…
…wäre, wenn ein deutscher Arbeitgeber einen deutschen Dienstnehmer nach Österreich entsendet; der Arbeitgeber ist im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn…
…Österreich ansässige Bauarbeiter an eine im grenznahen deutschen Raum liegende Baustelle und liegt solcherart die Grenzgängereigenschaft im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vor, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiebei erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu. Der Umstand, dass infolge einer österreichischen Steuerbefreiung in…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Es ist geradezu selbstverständlich, dass in einer Familie die minderjährigen Kinder den Haushalt ihrer Eltern unter ihrer Leitung teilen und dass folglich auch die Verfügung über den Zweitwohnsitz nur unter der Leitung der Eltern stattfinden kann. Wenn aber der inländische Zweitwohnsitz der gesamten Familie als…
Ein österreichischer Staatsbürger, der 1988 seinen inländischen Wohnsitz anlässlich einer Auswanderung nach Vorderasien aufgegeben hat, ist dadurch aus der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht ausgeschieden. Hat nun dieser Österreicher im Jahr 1993 eine Österreicherin geheiratet, die auch nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon…
…Eigenheim als Wohnstätte verfügt, spricht für einen Lebensmittelpunkt in Polen. Laufende Auslandsdienstreisen in mehrere Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich, Niederlande, UdSSR) sind einer solchen Beurteilung für sich allein betrachtet nicht abträglich. Ob sich durch die beabsichtigte Verehelichung mit einer österreichischen Turnus-Ärztin, durch die Benutzung ihrer…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens vom 1. Februar 2001 bis Ende 2002 nach Spanien entsandt, wobei am 31. Juli 2001 auch die Familie für knapp eineinhalb Jahre nach Spanien zog (aber keine Abmeldung in der österreichischen Gemeinde, in der sich das Einfamilienhaus der Familie…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…
…Heimflüge zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…wenn er aus Anlass eines Österreich-Studiums seiner Kinder in Österreich neuerlich eine Wohnung erwirbt und diese ab diesem Zeitpunkt seinen Kindern und seiner Ehegattin als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als Zweitwohnsitz dient. In einem derartigen Fall können jedoch nach der Entscheidungspraxis des BM für…
…im vorliegenden Fall die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur durch die Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes begründet wird, sondern auf das Vorliegen des für Auslandsbeamte geltenden Sondertatbestandes des § 26 Abs. 3 BAO zurückzuführen ist. Die in- und ausländischen Kapitaleinkünfte unterliegen daher der österreichischen Steuerpflicht. Bundesministerium für Finanzen…