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EAS 358Arbeitnehmerentsendung nach Österreich und Heimflüge zur Vermögenssicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/12/1-IV/4/9317.12.1993

…werden können. Fragen dieser Art müssen im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht. 17. Dezember…

EAS 2289Polizei-Assistenz in Albanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0312.05.2003

…Der Umstand, dass auf Grund einer zwischen der EU und Albanien abgeschlossenen Vereinbarung in Albanien Steuerfreiheit zu gewähren ist, hat keine Rückwirkung auf die Steuerpflicht in Österreich. Die Frage, welche Aufwendungen im gegebenen Zusammenhang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden…

EAS 1045Mitarbeiterentsendung zum Internationalen Währungsfonds unter geminderter Bezugsfortzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 211/1-IV/4/9724.03.1997

…Karenzbezüge überwiesen erhält. Wenn solcherart die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Entgeltzahlungsgrund anzusehen ist, ist jedenfalls inländische Steuerpflicht gegeben. Sollte der Zahlungsgrund hingegen die im Eigeninteresse der Bank gelegene Aus- bzw. Fortbildung im Ausland sein, dann würde jedenfalls eine inländische Verwertung dieser Mitarbeiteraktivität gegeben sein…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…

EAS 606Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/46/1-IV/4/9527.03.1995

  Werden Dienstnehmer von US-Konzernen vorübergehend zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt und verlagert sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der…

EAS 2609EU-Beamter und EU-Ansässigkeitsfiktion bei Wohnsitzwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0337-IV/4/200506.05.2005

…dieses deutsche Besteuerungsrecht dadurch auf einen anderen EU-Mitgliedstaat zu übertragen, dass in diesem anderen EU-Staat ein Zweitwohnsitz begründet oder aufrechterhalten wird; selbst dann nicht, wenn der EU-Beamte die Staatsbürgerschaft dieses anderen EU-Staates besitzt. Hat daher ein österreichischer Staatsbürger vor Aufnahme seiner…

EAS 749UNO-Menschenrechtsbeobachter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2485/1/1-IV/4/9515.11.1995

…BGBl. Nr. 126/1957, ist wie jenes der meisten Privilegienabkommen darauf ausgerichtet, nur für die Beamten der Vereinten Nationen eine vollständige Steuerbefreiung der Bezüge in den Mitgliedstaaten der Organisation vorzusehen (Abschn. 18 lit. b). Für Sachverständige ("experts") sind in Abschn. 22 wohl mehrere Vorrechte verankert…

EAS 3438Besteuerung von Bezügen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Pensionsantritt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.270.70219.04.2022

…eine Anwendbarkeit nach dem Übertritt in den Ruhestand wurde jedoch verneint (vgl. EAS 1209). Da sich der Wortlaut der Bestimmung nur unwesentlich geändert hat, wird diese Rechtsansicht auch in Bezug auf das neue Abkommen aufrechterhalten. Dasselbe gilt dementsprechend für Auslandseinkünfte von im gemeinsamen Haushalt lebenden…

EAS 735Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1315/1/1-IV/4/9512.10.1995

Verlegt eine pensionierte UNO-Bedienstete französischer Staatsbürgerschaft, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen…

EAS 1369Steuerliche Behandlung von UNO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 422/1-IV/4/9823.11.1998

…dass die in Österreich lebenden UN-Pensionisten - so wie die im Aktivstand befindlichen Beamten - in Österreich nur wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Beziehen daher in Wien lebende ehemalige UNO-Beamten neben ihrer UN-Pension (die nach geltender Rechtsauffassung so wie ein seinerzeitiger Aktivbezug ohne Progressionsvorbehalt…

EAS 2463Personalbeistellung für eine finnische Anlagenerrichtung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/2-IV/4/0417.05.2004

…wirtschaftlichen Realität entspricht, wird sich auch durch Auswertung der fremdüblich zu gestaltenden Beziehungen zwischen dem beauftragenden finnischen und dem österreichischen Konzernunternehmen ergeben. Kommt es im Ergebnis lediglich zu einer Weiterbelastung der an den Projektleiter gezahlten Bezüge würde das die vorstehende Sachverhaltsvermutung bestätigen   17. Mai…

EAS 1540Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers durch seinen österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/1-IV/4/9918.10.1999

Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

…Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Entscheidung nicht im Rahmen des auf die…

EAS 17UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9131.07.1991

Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme…

EAS 2877Beantragte unbeschränkte Steuerpflicht bei steuerfreien Auslandseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0968-IV/4/200729.08.2007

…4 EStG können im EU/EWR-Raum ansässige beschränkt Steuerpflichtige beantragen, mit den Inlandseinkünften als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt zu werden. Dies gilt aber nur, "wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90% der österreichischen Einkommensteuer unterliegen". Ist ein in Deutschland ansässiger Beamter einer in Deutschland…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…wäre, wenn ein deutscher Arbeitgeber einen deutschen Dienstnehmer nach Österreich entsendet; der Arbeitgeber ist im vorliegenden Fall aber eine österreichische Kapitalgesellschaft. Für Zwecke der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn…

EAS 232Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/1-IV/4/9304.02.1993

…eine allenfalls in Italien zu entrichtende Steuer in Österreich anzurechnen ist. Bezugsteile, die auf Beschäftigungszeiten in Argentinien entfallen, sind gemäß Art. 23 i.V. mit Art. 15 DBA-Argentinien aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage - unter Progressionsvorbehalt - auszuscheiden. Findet auch eine Entsendung nach Uruguay statt, könnte im…

EAS 235Kurzfristige Auslandsentsendungen durch deutsche Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/2-IV/4/9327.02.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…

EAS 2344Arbeitnehmerentsendung nach Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/5-IV/4/0301.09.2003

…der Veranlagung 2001 wird durch Anrechnung der vom österreichischen Arbeitgeber noch für die Zeit bis Ende Juli 2001 einbehaltene Lohnsteuer von über ATS 130.000 eine abkommenskonforme Steuerentlastung eintreten. Diese Steuerentlastung erfolgt allerdings nur unter Progressionsvorbehalt. Der Abgabepflichtige und sein Berater sind daher im Unrecht…

EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

…Schwestergesellschaft bereit, die Fahrtkosten für diese Familienheimfahrten zu ersetzen, so stellen diese Fahrkostenvergütungen einen von dritter Seite geleisteten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Ist die Einräumung dieses Vorteils privat verursacht und solcherart ausschließlich auf die Möglichkeit der Verbringung des arbeitsfreien Wochenendes im Ansässigkeitsstaat bezogen, so…