…dem Dienstnehmer aus privaten Gründen das Recht eingeräumt, seine Wochenenden bei seiner Familie in Wien zu verbringen und erklärt sich die die Arbeitskraft des entsandten Arbeitnehmers nutzende deutsche Schwestergesellschaft bereit, die Fahrtkosten für diese Familienheimfahrten zu ersetzen, so stellen diese Fahrkostenvergütungen einen von dritter Seite…
…stehenden Behördenwege in erster Linie Aufwendungen darstellen, die durch solche Vermögenswerte verursacht sind und die daher, falls derartige Vermögenswerte Erträge einbringen, bei der steuerlichen Erfassung dieser Erträge Berücksichtigung finden müssen. Der Umstand, dass die Vermögenswerte nicht ertragbringend genutzt werden, kann nach Auffassung des Bundesministeriums für…
Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine…
Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…
…zwei in Österreich ansässige Dienstnehmer mittels Entsendungsvertrag für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich stattfinden, sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne in Österreich in jenem Kalenderjahr steuerfrei, in dem sich der Dienstnehmer länger als 183 Tage…
…Grundsätze dadurch bei, dass sie bei verheirateten Steuerpflichtigen einen 2-Jahres-Zeitraum als unbedenklich ansehen. Darüber hinausgehende Aussagen können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht gemacht werden. Ob daher im Fall einer mit 2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung aus Deutschland nach Österreich, bei der es…
…wenn die Überlassungszeit 3 Monate übersteigt. Es wird derzeit auf deutscher Seite geprüft, ob diese Regelung nur bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen oder auch bei deutschen landesinternen Überlassungen gilt; denn sollte dies nur die grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen betreffen, liegt aus österreichischer Sicht ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten…
…Einkünfte von der Besteuerung freistellen muss und dass andererseits korrespondierend dazu für Österreich insoweit die Verpflichtung zur Steuerfreistellung entfällt. Unter solchen Gegebenheiten würde daher eine wesentliche Beteiligung des Dienstnehmers kein anderes Ergebnis zeitigen als sich bei nicht wesentlich beteiligten Dienstnehmern ergibt. Bundesministerium für Finanzen, 26…
Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…
…des Quellenstaats ausgezahlt wird. Das Besteuerungsrecht des Quellenstaats kann daher abkommensrechtlich beispielsweise nicht dadurch umgangen werden, dass bei einer Kurzzeitentsendung zur Tochtergesellschaft (mit der ein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird) die entsendende ausländische Muttergesellschaft weiterhin die Bezüge auszahlt (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1…
Entsendet ein österreichisches Bauunternehmen im grenznahen Raum in Österreich ansässige Bauarbeiter an eine im grenznahen deutschen Raum liegende Baustelle und liegt solcherart die Grenzgängereigenschaft im Sinn des Artikels 9 Abs. 4 DBA-Deutschland vor, dann steht das Besteuerungsrecht an den hiebei erzielten Grenzgängereinkünften Österreich zu…
…allerdings dann für das ganze Kalenderjahr (AÖF Nr. 283/1986; EAS 1250). Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bei einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß von 45 Tagen, entfällt somit für das gesamte Jahr die Grenzgängereigenschaft. Sieht man von den Sonderfällen der Krankheit und des Urlaubs…
Wird eine in Deutschland wohnhafte Mitarbeiterin einer deutschen Kapitalgesellschaft damit beauftragt, beim Aufbau der österreichischen Tochtergesellschaft zu helfen, wobei die Österreich-Aufenthalte teilweise unter, teilweise über 183 Tagen liegen und die österreichische Tochtergesellschaft einen PKW zur Verfügung stellt, dann bedarf die Sache vorweg einer…
Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben…
…Unterbrechung der österreichischen Steuerpflicht führen würde, kommt allerdings nicht zur Anwendung, da die Arbeitsausübung im Rahmen einer deutschen Betriebstätte des inländischen Arbeitgebers erfolgt. Analoge Gegebenheiten bestehen bei Entsendungen in die Schweiz. 20. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn laufend am Montag ein Arbeitstag bei der österreichischen Konzerngesellschaft "eingeschoben" wird, um hierdurch bei einer dauerhaften Beschäftigung in Tschechien etwa 150 nicht mitzählbare Tage zu erwirken. Denn mit dieser Auslegung könnten auf die gleiche Weise auch die gesamten Urlaubstage…
…Wohnsitz hat, ist erfüllt. Bei einer Entsendungsdauer von nicht mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr nach Deutschland wäre daher inländische Lohnsteuerabzugspflicht für den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der Tochtergesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Funktion eines zweiten Arbeitgebers zukäme; dann…
…Kommentars im Zusammenhang mit der dort enthaltenen Aufzählung von nicht beruflich bedingten Aufenthaltstagen bloße Transitaufenthalte ausgenommen werden, dann sollten dadurch überspitzte Auswirkungen bei Einbeziehung der nichtberuflichen Aufenthaltstage vermieden werden (wie zB Überfliegen des Staatsgebietes anlässlich einer Urlaubsreise). Diese Regelung kann aber nicht so verstanden werden…
…der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vor (auf Formular ZS-D1; zu beziehen bei den Finanzlandesdirektionen) und wird dies folglich von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dann ist der österreichische Arbeitgeber gemäß § 4 Abs…