…Es ist geradezu selbstverständlich, dass in einer Familie die minderjährigen Kinder den Haushalt ihrer Eltern unter ihrer Leitung teilen und dass folglich auch die Verfügung über den Zweitwohnsitz nur unter der Leitung der Eltern stattfinden kann. Wenn aber der inländische Zweitwohnsitz der gesamten Familie als…
…prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Entscheidung nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist…
…für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in…
…Inlandsversetzung im Ausland, können im Rahmen von RZ 210 der Lohnsteuerrichtlinien Kosten für Familienheimflüge als Werbungskosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus gehende Aussagen allgemeiner Art können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht getroffen werden, insbesondere kann nicht bestätigt werden, dass monatliche Familienheimflüge in die USA…
Gemäß Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften gilt der Ansässigkeitsstaat vor Dienstantritt bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck…
…Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden, dann unterliegen gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten…
…Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV. Nr. 74/2002). Eine solche - von der innerstaatlichen Qualifikation kraft "Abkommenszusammenhang" abweichende - Zuordnung setzt aber wie im Fall Ungarns ein vorhergehendes internationales Verständigungsverfahren voraus. 08. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sprechen diese Umstände sehr dafür, dass hierdurch für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Österreich in die USA verlegt wird. Denn in diesem Fall hat sich in diesen 5 Jahren der Mittelpunkt sowohl der wirtschaftlichen wie auch der persönlichen Verhältnisse in die USA verlagert…
…beschränken sich Inlandsaufenthalte auf Urlaubszeiträume von maximal 25 Tagen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen stets im Ausland befindet. Dies kann aber nicht dazu führen, dass sich dadurch die Ansässigkeit im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in das Ausland verlagert…
…daß durch die Wohnsitzbegründung auf Malta die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich nicht beendet wird. Unklar könnte lediglich bleiben, ob sich möglicherweise der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn von Artikel 4 Abs. 2 des DBA-Malta und damit die "Ansässigkeit" im Sinn des Abkommens nach Malta…
…beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische Wohnsitz deshalb beibehalten wird, weil die Ehegattin wegen hier schulpflichtiger Kinder weiterhin in Österreich lebt. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Ende 2002 nach Spanien entsandt, wobei am 31. Juli 2001 auch die Familie für knapp eineinhalb Jahre nach Spanien zog (aber keine Abmeldung in der österreichischen Gemeinde, in der sich das Einfamilienhaus der Familie befand), dann sprechen diese Gegebenheiten dafür, dass keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes…
…für Familienbeihilfen ist die Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen sowie die Tatsache der Auslandsentsendung unerheblich. Denn gemäß § 41 FLAG ist für alle im Bundesgebiet beschäftigten Dienstnehmer eines inländischen Arbeitgebers der Beitrag zu entrichten; gemäß § 41 Abs. 1 FLAG liegt bei diesen Dienstnehmern eine Beschäftigung im…
…Darüber hinausgehende Aussagen können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht gemacht werden. Ob daher im Fall einer mit 2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung aus Deutschland nach Österreich, bei der es zu Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr kam, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten…
…nigerianischen Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt werden; und zwar unabhängig davon, ob sich der österreichische Wohnsitz tatsächlich nur als Zweitwohnsitz oder möglicherweise bereits wieder als Hauptwohnsitz erweist. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich diese Vermögenswerte außerhalb Österreichs befinden (Auslandseinkünfte). Eine entsprechende Bestimmung gab es auch im Vorgängerabkommen, jedoch eingeschränkt auf die UNIDO-Angestellten selbst (Art. XII Abschn. 27 lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens idF BGBl. Nr. 245/1967). Nach Ansicht des BMF war diese Bestimmung nur für…
Werden Dienstnehmer von US-Konzernen vorübergehend zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt und verlagert sich für diese Zeit der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so werden im allgemeinen Kosten, die für die in den USA verbleibende Wohnung anfallen (z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der…
…Auslandsentsendung eine polizeiliche Abmeldung erfolgte, könnte zwar ein Indiz für eine Ansässigkeitsverlagerung in einen DBA-Staat darstellen, ist aber für sich allein nicht ausreichend den inländischen Lebensmittelpunkt in Abrede zu stellen. 15. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für eine im Ausland auszuübende Tätigkeit (LStR 2002 Rz 37 zweiter Satz), wobei hier der reine Aufwandabgeltungscharakter des Stipendiums nicht mehr gesetzliche Steuerbefreiungsvoraussetzung ist. Da nach österreichischem innerstaatlichem Recht jedenfalls Steuerfreiheit zusteht, erübrigt es sich, auf die Auswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens einzugehen. Bundesministerium für…
…Abs. 1 DBA-Schweiz in die österreichische Besteuerungskompetenz und sind in der Schweiz von der Besteuerung zu entlasten. Anmerkung: Auf das Erfordernis, Bezüge für Drittstaatsentsendungen im Ansässigkeitsstaat zu besteuern, wurde auch unter EAS 578 hingewiesen; dort hat es sich allerdings um einen Österreicher gehandelt…