…oder auch von Deutschland aus (zB vom deutschen Wohnsitz aus) betrieben wird; wobei möglicherweise sogar der Ort der geschäftlichen Leitung in der Wohnung in Deutschland gelegen sein könnte. Sollte sich solcherart erweisen, dass die Einkünfte aus dem Salzburger Betrieb in einer österreichischen und einer deutschen…
Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183…
…österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sein, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und…
…der Wohnung zu sprechen, sodass angesichts der auf Umsatzsteigerung in Deutschland gerichteten Aktivitäten vermutlich nicht mehr von einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA-Dänemark auszugehen sein wird. Tritt zu solchen Gegebenheiten beispielsweise noch hinzu, dass die österreichische Wohnungsadresse den…
…so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte (z.B. Wohnung) sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Behördenwege in erster Linie Aufwendungen darstellen, die durch solche Vermögenswerte verursacht sind und die daher, falls derartige Vermögenswerte Erträge…
…oder Einrichtung, die der Ausübung des Betriebs dient, als Betriebsstätte. Werden im Homeoffice in der Wohnung des Arbeitnehmers im Wesentlichen ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Laptop und ein Mobiltelefon zur Arbeitsausübung genutzt, so kann darin bereits eine "feste örtliche Anlage oder Einrichtung" bestehen. Darüber…
…diesem frei zu entscheiden. Nach Auffassung des BMF, die in einer Vielzahl von Einzelentscheidungen zum Ausdruck kommt, sowie nach der Rechtsprechung des VwGH kann die inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens auch in der privaten Wohnung eines Unternehmensmitarbeiters gelegen sein (EAS 180, EAS 350, EAS 1119…
Die Grenzgängereigenschaft im Sinn von Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland setzt voraus, dass die abgabepflichtige Person "täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt". Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" mit einer "45-Tage-Toleranzregelung" angewendet…
…zur Schweiz aus österreichischer Sicht noch alle Arbeitsorte (und Wohnorte) als in Grenznähe gelegen angesehen, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B…
…Wertminderung der Wohnungssubstanz), nicht als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der österreichischen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sein; sie dienen vielmehr der Sicherung und/oder Erhaltung der dem Privatvermögen zuzurechnenden US-Vermögenswerte (vgl. auch EAS 358 betr. Heimflüge zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung …
…ob möglicherweise die Wohnung des Servicetechnikers, in der sich ein Telefon- und Faxanschluß befindet, als Betriebstätte zu werten ist, im ministeriellen EAS-Verfahren nicht mit ausreichender Sicherheit beantwortet werden. Eine Betriebstätte kann für das deutsche Unternehmen durchaus auch in der inländischen Wohnung des Mitarbeiters gegeben…