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4 Treffer1181 msnur geltende Fassungen
EAS 2354Kanzleiverlegung nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/5-IV/4/0306.10.2003

…im Jahr der Betriebsverlegung sichergestellt werden, dass nicht im Fall einer nachfolgenden Wohnsitzverlegung dieses Abkommen einer späteren Besteuerung entgegensteht. Unter diesen Gegebenheiten vermag daher auch der Umstand, dass Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, kein anderwertiges Ergebnis zu rechtfertigen. 06. Oktober 2003 Für den Bundesminister…

EAS 190Keine EWR-Auswirkung auf Grenzgänger in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2349/1/1-IV/4/9205.11.1992

In Artikel 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass in Österreich in Grenznähe (30 km) wohnhafte Personen, die in Deutschland in Grenznähe (30 km) ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich…

EAS 20Österreichische Experten als EFTA-Bedienstete bei EG-Institutionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/23-IV/4/9113.08.1991

  Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…

EAS 388Keine Sonderausgabenbegünstigung für Versicherungsprämien an Versicherungsunternehmen von EWR-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/2/1-IV/4/9418.02.1994

Gemäß § 18 Abs. 1 EStG 1988 sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich…