…weil eine konzerninterne Lizenzgebühr gezahlt wird, ein 10-prozentiges Quellenbesteuerungsrecht Österreichs besteht. Der Wortlaut des Artikels 13 Abs. 2 steht allerdings einer solchen Auslegung entgegen, da das Quellenbesteuerungsrecht nur dann eingreift, wenn die zahlende Gesellschaft in Österreich ansässig ist; dies ist aber nicht der Fall…
Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…
Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…