…gefüllt werden darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein Anwendungsfall der "Geprägetheorie" und damit eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte vorliegt, muss in Anwendung des deutschen innerstaatlichen Rechts auf deutscher Seite entschieden werden. Sollte der Fall einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte gegeben sein, müsste zudem in Anwendung…
…Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen, steht Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu, wenn Deutschland in Anwendung der…
…in der eingebrachten Beteiligung stattgefunden hat und verweigert die deutsche Finanzverwaltung die Gewinneutralität der Einbringung, weil keine Kapitalerhöhung stattgefunden hat, wird sonach dieser nachträglich festgestellte Wertzuwachs im Jahr 1995 in Deutschland steuerlich erfasst, dann ist einzuräumen, dass eine (wirtschaftliche) internationale Doppelbesteuerung entsteht, wenn der im…
…Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft mit Nachfolgeeinlage in die Schwestergesellschaft als gegeben angesehen), so ändert dies nichts daran, dass die mit der steuerlichen …
…einem eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz findet daher eine Buchwerteinbringung statt. Da tatbestandsmäßig nur die Nichtanwendbarkeit des Abkommens im Zeitpunkt des Einbringungsvorganges maßgebend ist…
…dass die in der einbringungsgeborenen GmbH-Beteiligung anwachsenden stillen Reserven in Deutschland steuerhängig bleiben, dann ist diese Bedingung aus dem Blickwinkel des österreichischen Steuerrechtes nicht erfüllt. Denn die deutsche Holding-Personengesellschaft ist nur vermögensverwaltend tätig, sodass die Beteiligung an der deutschen GmbH nicht einer deutschen…
…nur unter der Voraussetzung, dass kein Fall des Artikels 13 Abs. 7 DBA-USA vorliegt, dh. dass die österreichische GmbH nicht durch einen Umgründungsvorgang steuerneutral aus einer österreichischen Betriebstätte (einschl. Personengesellschaftsbetriebstätte) hervorgegangen ist. Liegt kein Anwendungsfall des Abs. 7 vor, dann löst der Einbringungsvorgang damit…
…allerdings nur soweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung. 7. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der französischen Tochtergesellschaft hat sich hiebei allerdings nach französischem Recht zu richten. Sollte auf französischer Seite die eingebrachte Ungarn-Beteiligung mit dem Marktwert, sonach mit einem Wert angesetzt werden, der höher ist als der korrespondierende österreichische Wertansatz (der sich aus der "Buchwertfortführung" für die einbringungsgeborenen…
…Ergänzungskapital nach dem zum Einbringungsstichtag aufgestellten Jahresabschluss der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5 UmgrStG, im vorliegenden Fall sonach minus DM 0,5 Mio.) - als Sacheinlagewert anzusetzen ist. Nach § 20 Abs. 2 UmgrStG gilt der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert…
…Verlustvortragsfähigkeit der in inländischen Betriebstätten angefallenen Verluste unerheblich; entscheidend ist einzig und allein, ob das ausländische Unternehmen über ausreichende Einkünfte verfügt, in denen die österreichischen Verluste Deckung finden (GZ G 1999/3/1-IV/4/92 v. 4.2.1992, EAS 86). Verluste der Jahre…
…nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung ist bereits in EAS 715 dem Grunde nach bejaht worden. Dass unter den besonderen Gegebenheiten der EAS 715 die Zulässigkeit dennoch in Frage gestellt wurde, ist darauf zurückzuführen, dass in diesem speziellen Fall nur der handelsrechtliche Bilanzansatz der Beteiligung…
…in Bezug auf die Immobilienklausel des DBA-Deutschland) festgestellt. Der Begriff "Vermögenszuwachs" ist im steuerlichen Sinn zu verstehen und erfordert nicht einen Wertzuwachs in den Verkehrswerten; denn ein solcher wird in den kurz vor dem Wegzug mit der Einbringung geschaffenen Anteilen vermutlich nicht eingetreten sein…
…können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an der eine deutsche GmbH (D-GmbH) beteiligt war, und…
…Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen der slowakischen/bulgarischen Personengesellschaftsbetriebstätten eingehen und daher diesen Betriebstätten zuzurechnen sind. Nach international akkordierten Prinzipien ("AOA"; Authorized OECD Approach;…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…weder in der Judikatur noch in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen behandelt. Sie muss daher nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalles entschieden werden, wobei alle Fakten insgesamt einer Würdigung zu unterziehen sind. Eine solche Untersuchung kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren angestellt werden. Ein Beweisauftrag der genannten…
…und die nach einer Einbringung des KG-Anteils in die inländische Komplementär-AG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch den hiebei realisierten Einbringungsgewinn nicht aufgebraucht worden sind und die gem. § 21 Z 1 UmgStG zu keiner Verwertung in den Händen der (ehemaligen) Komplementär…
…Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in der Schweiz errichtete Tochtergesellschaft verkauft…