…EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch…
…787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Ist der Abnehmer der Hilfslieferung eine…
…deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die Einsetzung von § 48 BAO für eine Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht möglich, weil hier keine internationale Doppelbesteuerung eintritt…
…den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis zu Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes dorthin getätigt werden (sonach Lieferungen, bei denen die Republik Österreich der umsatzsteuerliche "Abnehmer" ist), stets der österreichischen Umsatzsteuerpflicht unterliegen. 3…
Wird ein von einer österreichischen Konzerngesellschaft erzeugtes Grundprodukt von einer luxemburgischen Konzerngesellschaft verarbeitet und wird von dieser sodann das schließliche Endprodukt an Fremdkunden verkauft, muss der Verrechnungspreis für die konzerninterne Lieferung des Grundproduktes dem Fremdvergleichsgrundsatz des Artikel 6 DBA-Luxemburg (entspricht Art. 9 OECD-MA…
Unterhält eine schwedische Kapitalgesellschaft in Österreich ein Auslieferungslager, so stellt dieses für sich allein betrachtet auf Grund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-S keine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens dar. Auch der Umstand, dass sich dieses Auslieferungslager in den Räumlichkeiten…
…120,- sowie zumeist S 30,- je Beilage). Begünstigungsfähig sind sowohl Sachspenden, die umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch zu werten sind, als auch entgeltliche Lieferungen an öffentliche Stellen und an gemeinnützige, kirchliche und wohltätige Organisationen, die die Durchführung der Hilfsgüteraktion organisieren. Für entgeltliche Hilfslieferungen müsste die Steuerentlastung von…
Werden Warenlieferungen, die von österreichischen Kleinbetrieben bei einer schweizerischen Gesellschaft bestellt werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen…
Wird einer schweizerischen Schwestergesellschaft auf einem inländischen Betriebsgrundstück ein Baurecht eingeräumt, das diese Gesellschaft berechtigt, um rund 40 Mio. S ein Auslieferungslager zu errichten, von dem aus der EU-Markt beliefert werden kann, so bedarf dieser Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
…des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit. b des Amtssitzabkommens mit der IAEO, BGBl. Nr. 82…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag für die Errichtung einer Großanlage in Italien, wobei sich das Leistungsspektrum über Engineering, Lieferung von Anlageteilen, Montage, Inbetriebnahme und Schulung von Kundenpersonal erstreckt, dann begründet das österreichische Unternehmen eine Betriebstätte in Italien, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art…
Werden von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage eines Transportsystems in Spanien und werden die aus Österreich angelieferten Bauteile in Spanien montiert, wobei die Montagedauer länger als 12 Monate andauert, so wird hiedurch eine Betriebstätte in Spanien begründet. Gemäß Artikel 7 Abs. 2…