Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…Managementumlage" müsste der in VPR 2010 Rz 82 für Konzernumlagen geforderten Offenlegung entsprochen werden, um ihre steuerliche Berücksichtigung zu ermöglichen. Zur Frage, ob es ausreicht, erst im Zuge einer Außenprüfung die erforderliche Dokumentation beizubringen, wird zu bedenken sein, dass sich in Österreich das Erfordernis einer…
…Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind. Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass die - als "abhängig" einzustufenden freien Mitarbeiter - über eine Abschlussvollmacht verfügen. Hiebei ist aber nicht…
…der als "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen ist. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als "ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht kommen, die auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht die Erfordernisse des…
…von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung (zB in seiner Wohnung) dann werden diese Räumlichkeiten sowohl nach innerstaatlichem als auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht als (ortsbezogene) Betriebstätte der deutschen Gesellschaft zu werten sein. Der Umstand…
…Handelsunternehmen hiedurch eine "Betriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland in Deutschland unterhält. Für diese Beurteilung ist vor allem das Vorliegen einer Vertragsabschlussvollmacht entscheidend. Der Umstand, dass die Anboterstellung teilweise über das österreichische Büro erfolgt oder zumindest…
…Fälle, in denen die deutsche Steuerverwaltung nicht bloß erklärungsgemäß besteuert hat, sondern sich bereits konkret mit der Frage befasst und hierbei (zB im Wege einer Auskunftserteilung) die Einsatzmethodik des Außendienstmitarbeiters nicht als "Vertreterbetriebstätte" gewertet hat. Beide Gegebenheiten müssen gemeinsam vorliegen. Durch den bloßen Hinweis, das…
…der als "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen ist. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als "ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht kommen, die auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht die Erfordernisse des…
…eine Besteuerung des ausländischen Auftraggebers (des exportierenden Lieferanten) zu erfolgen hat. Dies wäre nur dann der Fall, wenn bei Errichtung einer Betriebstätte (in der dann alle jene Funktionen ausgeübt werden, die der Handelsvertreter tatsächlich wahrnimmt) sich das Erfordernis ergeben sollte, eine Aufteilung der vom Lieferanten…
…ZS-QU1 mit der angehefteten US-Ansässigkeitsbescheinigung (AÖF Nr. 179/2008) zukommen lässt. Erfüllt die genannte US-Gesellschaft zwar die Erfordernisse von § 5 Abs. 1 Z 3 DBA-EVO (Offenlegung der durchgereichten Beträge), gelangt die österreichische Gesellschaft aber nicht in den Besitz des vom Vortragenden…
…Der Einsatz von Außendienstmitarbeitern kann aber auch in einer Art und Weise erfolgen, dass die Sachverhaltsgegebenheiten auch eine Würdigung zuließen, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte vorliegt (siehe hierzu insbesondere die Aktivitätsdarstellung des Außendienstmitarbeiters in EAS 1884). In EAS 1866 und 1884 findet sich in diesem Zusammenhang…
…so ist für solche Versicherungsunternehmen das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388)…
…10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen berechtigt wäre), eine inländische Betriebstätte begründet. 31. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich sodann der bisherigen österreichischen Vertriebstochtergesellschaft als bloße Vermittlerin bedient. Aus den bisherigen OECD-Arbeiten ist allerdings auch erkennbar, dass in solchen und ähnlichen Fällen mehrere Staaten nicht das Entstehen einer "Vertreterbetriebstätte" als gegeben annehmen, sondern dass sie darin den Entzug des von der Tochtergesellschaft…
…wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt dieser Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft dar. Da in dieser inländischen Betriebstätte aber keine die Geschäftstätigkeit des deutschen Unternehmens bloß unterstützenden Funktionen mit reinem…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt; doch hat dies nur in jenen Fällen Bedeutung, in denen keine räumliche Betriebstätte gegeben ist und daher zu beurteilen ist, ob die Person des ständigen Vertreters betriebstättenbegründend wirkt. 24. März 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…es nicht erforderlich ist, die Verkaufgeschäfte im Namen des vertretenen ausländischen Unternehmens abzuschließen; entscheidend ist, dass das ausländische Unternehmen wirtschaftlich verpflichtet wird, das vom Vertreter verkaufte Produkt auch tatsächlich zu liefern. Auch diese Voraussetzung dürfte im gegebenen Zusammenhang erfüllt sein. Der Umstand, dass das französische…
…dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland geschieht, wenn von ihnen hierbei keine festen örtlichen Einrichtung dauerhaft genutzt werden. Lässt der Handelsvertreter bei einem inländischen Steuerberater einen Telefon- und Telefaxanschluss mit Anrufbeantworter auf seinen Namen einrichten und…