…Funktionen der Generalunternehmer ausübt und ob seine Zwischenschaltung beachtliche wirtschaftliche Gründe hat. Geht man wegen der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer von der Existenz einer Baubetriebsstätte des IT-Generalunternehmers in Österreich aus, wäre Österreich durch Art. 7 DBA-Italien daran gehindert, Gewinne des IT-Generalunternehmers zu besteuern…
…als Generalunternehmer ein Bauprojekt in Deutschland, wobei die ausschließlich von Subauftragnehmern ausgeführten Bauleistungen 2 Jahre beanspruchen, dann entsteht für den österreichischen Architekten hiedurch eine Betriebstätte in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Pläne und Arbeiten des Architekten im österreichischen Architekturbüro ausgeführt werden und lediglich…
…Wirtschaftlichkeit, Erstellung des Ausschreibungskonzeptes und der Ausschreibungsunterlage, Angebotserstellungs- und Zuschlagsphase, begleitende Kontrolle des anlagenerrichtenden Generalunternehmers während der Planungsphase), teils als Kontrolle in der Errichtungsphase und der anschließenden Testphase ausgeübt werden und schließlich nach der Übernahmephase noch bis hin in die Gewährleistungsphase andauern, dann ist anzunehmen…
…Anwesenheiten auf dem Baugelände kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19…
…werten sein, da sich die Planungstätigkeit nicht unmittelbar auf eine technische Bauausführung, sondern auf die kommerzielle Machbarkeit des Projektes und auf eine Vielzahl von Dienstleistungen im Vorfeld der eigentlichen Bautätigkeiten bezieht. Auch der Umstand, dass mit dem schweizerischen Unternehmen eine Mindestvergütung vereinbart ist, in die…
…Entwicklung entgegenstehenden Weise ausgelegt, würde dies zu einer Doppelnichtbesteuerung führen: Deutschland müsste auf Grund des DBA von der Besteuerung freistellen, Österreich würde wegen fehlgeleiteter Interpretation des nationalen Rechtes keine Besteuerung vornehmen. Ein solches Auslegungsergebnis kann nicht als den Intentionen des Gesetzes entsprechend angesehen werden und…
…Rahmen des EAS-Verfahrens hiezu keine abschließende Beurteilung abgegeben werden kann; entscheidend ist allerdings, dass die Betriebstättenfrage in der Schweiz und in Österreich korrespondierend beurteilt wird; gegebenenfalls müsste daher im Rahmen eines Verständigungsverfahrens diesbezüglich das internationale Einvernehmen hergestellt werden. Gemäß Art. 25 Abs. 1 des…
…bei dortigen Subauftragnehmern) kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter…
…Dies bedeutet, dass vorweg zu untersuchen ist, welche Arbeiten des Generalunternehmers in der ausländischen Betriebstätte tatsächlich erbracht wurden und welche am österreichischen Stammsitz ausgeführt wurden. In einem zweiten Schritt ist sodann für Zwecke der Gewinnaufteilung festzustellen, welche Abgeltung ein "unabhängiges Unternehmen" für die Ausführung der…
…einer litauischen Firma einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Industrieanlage abgeschlossen und wird die Auftragsausführung zur Gänze einer slowenischen GmbH (d.o.o.; druzba z omejeno odgovornostjo) übertragen, dann wird durch die Auftragsausführung nach Maßgabe des DBA-Slowenien/Litauen für die slowenische d…
…in einem zweiten Schritt festzustellen sein, welche Teile des erzielten Gewinnes in Österreich und welche in Deutschland der Besteuerung zuzuführen sind. Denn das Österreich-Projekt wird durch Aktivitäten in den deutschen Stammhäusern der Beteiligten und in der österreichischen Baubetriebstätte ausgeübt, sodass ein Gewinnaufteilungsverfahren erforderlich ist…
…der Baubetriebstätte des Generalunternehmers nach den Grundsätzen der Funktionsanalyse nur ein minimaler Gewinnanteil zuzurechnen sein wird. Denn der Hauptteil seiner Aufgaben wie zB die Auftragsakquisition, die Vertragsabschlüsse mit den Kunden, die Finanzierungsvermittlung, Festlegung von Konstruktion und Verfahren, das Kontrakting mit den Sublieferanten und mit Konsortien…
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen…
…Zuge eines mehrjährigen Kraftwerksbaues in Finnland zunächst für 12 Monate das kaufmännische Projekt-Controlling (Erfassung der Abrechnungen der einzelnen Mitarbeiter des Auftraggebers bzw. der von diesem beauftragen Subunternehmer, Erstellung von Plan-Ist-Vergleichen und Anfertigung von Abrechnungsunterlagen für den Bauherrn) vor Ort in Finnland zu…
…und der ausländischen Baubetriebstätte so aufzuteilen, dass die Betriebstätte erhält, was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der im Ausland erbrachten Bauleistungen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Der Betriebstätte ist hierbei regelmäßig ein auf ihre Bau- oder Montageleistung entfallender angemessener Teil des…
…Nach Auffassung des BM für Finanzen stellen daher auch Erweiterungen und Verbesserungen einschließlich Sanierungen und Restaurierungen in bestehenden Bauwerken "Bauausführungen" dar. Daher wird auch das Verlegen von Estrichen und Fußböden sowie die Durchführung von Maler- und Fliesenlegerarbeiten, Elektro- und Haustechnikinstallationen in bestehenden Gebäuden von dem…
…im Rahmen der Funktionen des Stammhauses ergeht), und werden hiefür die Grundlagenaufnahmen (Maße usw.) seitens des Architektenbüros in Russland, und nur die Planausfertigungen in Österreich erbracht, dann sind die hiefür beim Generalunternehmer anfallenden Aufwendungen jedenfalls insgesamt dem Stammhaus zuzurechnen (sie werden durch die in späteren…