Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
… 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge. Ein "völkerrechtlicher Vertrag" ist jede…
… 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete…
…Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann…
…Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus…
Durch Einzelbescheide nach § 48 BAO, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
…BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei Geltendmachung durch den Abgabepflichtigen und bei nicht nur geringfügigen Auswirkungen zu erfolgen haben. Dies deshalb, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 299 BAO…
… Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als…
…Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht durch eine Steuerrückerstattung nach § 240 BAO umgangen werden. Wurde über einen derartigen Rückerstattungsantrag in der Vergangenheit nicht entschieden und wird nunmehr trotz der Aussichtslosigkeit einer positiven Erledigung dennoch eine bescheidmäßige Absprache begehrt, dann ist hiefür…
…Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige…
Bei ausländischen vermögensverwaltenden Holdinggesellschaften ist zur Herbeiführung einer DBA-konformen Quellensteuerentlastung zwingend das Rückzahlungsverfahren anzuwenden (§ 3 DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005 und Z 19 AÖF Nr. 127/2006). Wurde allerdings einer ausländischen Holdinggesellschaft von der Abgabenbehörde die Quellensteuer abkommenskonform rückgezahlt, dann kann der…
…dann verlangt dies darnach, dass das für aktive Dienstleistungen nach Artikel 15 DBA maßgebende Kausalitätsprinzip nicht auch auf diese Unterlassungsleistungen angewendet wird und dass daher das gesamte Pauschalentgelt im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Der Umstand, dass die Pauschalvergütung auf Seiten der USA keiner Besteuerung…
Nach der österreichischen Verwaltungspraxis werden internationale Doppelbesteuerungen auf der Grundlage von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher…
…von ihren Beteiligungen an Nichtbanken trennen muss, ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft zu Buchwerten auf eine dem Konzernverbund angehörende deutsche Kapitalgesellschaft mit deutscher Muttergesellschaft, so liegt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG vor. Diese Auffassung…
…für Kapitalvermögen. Allerdings ist zu beachten, dass eine Steuerentlastungsmaßnahme nach dem Wortlaut von § 48 BAO voraussetzt, dass diese Maßnahme zum "Ausgleich einer in- und ausländischen Besteuerung" erforderlich ist. Nach dem Gesetzeswortlaut kann daher eine Steuerentlastungsmaßnahme nur gesetzt werden, wenn Vermögenswerte im Ausland auch tatsächlich einer…
…verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO, AÖF Nr. 278/2009). Wenn keine…
…Anwendbarkeit von Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens, ist der Vorgang auf bulgarischer Seite steuerfrei zu stellen. Wenn aber Bulgarien solcherart anerkennt, dass es nach der zitierten Abkommensbestimmung den Veräußerungsgewinn nicht besteuern darf, dann impliziert dies, dass Bulgarien damit auch anerkennt, dass das Abkommen das…
…Stand des innerstaatlichen Rechts im Zeitpunkt der DBA-Anwendung Bezug nimmt und dass allgemein bekannt ist, dass die Schweiz - anders als die übrigen OECD-Staaten - Veränderungen im Bestand des innerstaatlichen Rechts nach Abkommensabschluss für die Abkommensauslegung als irrelevant ansieht; es war daher auch nicht möglich…