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5 Treffer1204 msnur geltende Fassungen
EAS 102030-km Zone für deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1483/20-IV/4/9728.02.1997

Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 332130 km-Grenzzone für deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0121-IV/4/201319.02.2013

Für die Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland ist gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der "Nähe der Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die…

EAS 2876Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0967-IV/4/200723.08.2007

Für die Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland ist gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der "Nähe der Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die…

EAS 184Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1185/7/1-IV/4/9227.10.1992

  Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…

EAS 3455Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland im Falle einer Entsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.576.44701.10.2025

Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…