…dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine Betriebsausgabe der GmbH dar, lösen aber andererseits inländische Einkommensteuerpflicht aus; und zwar auch dann, wenn die Geschäftsführerin ausschließlich im Baltikum und…
…Da es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft nicht um eine inländische handelt, steht der Hälftesteuersatz des § 37 EStG nicht zu (§ 37 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG). Ob die deutsche Steuerverwaltung auch in einem solchen Fall ihre Umqualifizierungskonzeption bei Geschäftsführern konsequent zur Anwendung bringt…
…wurde Einvernehmen erzielt, dass der Vorbehalt der ständigen Einrichtung in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens…
…beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70…
…Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl an einer deutschen wie auch an einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage…
…auf Gesellschaftergeschäftsführer abzielende, ho. Erachtens aber auch für sie bedeutsame - österreichisch-deutsche Verständigung vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) überlagert. Diese letztgenannte Verständigung trägt dem deutschen Verlangen Rechnung, das Besteuerungsrecht für die eingetragenen Geschäftsführer stets und in allen Fällen dem Sitzstaat der Gesellschaft zu…
…Gesellschaftergeschäftsführers im Erkenntnis vom 20.9.2001, 2000/15/0116, zu dem gegenteiligen Ergebnis gelangt, dass nämlich die österreichischen Gesellschaftergeschäftsführer schweizerischer Kapitalgesellschaften unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit fallen, so entspricht auch dies einer langjährigen (und im Verständigungsweg bestätigten) DBA-Auslegung zwischen Österreich und der…
…oder nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht einer progressiven Lohnabzugsbesteuerung zugeführt werden müssen. Die Tatsache, dass die Ausübung der Geschäftsführerfunktion eine dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
…er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens zu dem ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit getretenen neuen Abkommen. Die Regelung hat folgenden Wortlaut: "Ist ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer…
Ist ein in der Schweiz ansässiger Manager Geschäftsführer einer ihm zu 90% gehörenden österreichischen GMBH, dann erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus…
…50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich…
…einer Gesellschaft im österreichischen Firmenbuch eingetragen, so richtet sich die abkommensrechtliche Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach Artikel 7 bzw. 14 DBA-Deutschland. Allerdings ist das Steuerrecht und damit auch das Abkommensrecht von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt. Ist es daher so, dass der Geschäftsführer der österreichischen Gesellschaft…
…und deren Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch dann, wenn der Geschäftszweck der Vertrieb deutscher Produkte in Griechenland ist und die Behauptung aufgestellt wird, dass nur der in…
…GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am Sitz der GmbH gelegen ist. Im neuen DBA-Deutschland-2000 ist diese Rechtslage insoweit aufrechterhalten worden, als die Geschäftsführerbezüge in Artikel 16 aufgenommen worden sind, wodurch nunmehr ausdrücklich dem Ansässigkeitsstaat der Kapitalgesellschaft…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
…nur teilweise in diesem Büro, teilweise aber auch von Österreich aus ausgeübt wird. Es wird weiters darauf zu achten sein, dass die Geschäftsführervergütungen der polnischen GmbH in fremdüblicher Höhe gezahlt werden. Denn nur insoweit sind sie auf der Grundlage von Artikel 14 des Abkommens in…
…der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter Art. 9 DBA-Deutschland fallende Dienstnehmer-Geschäftsführer getroffene Regelung wird aber auch für die gemäß AÖFV Nr. 31/1987 unter Art. 8 Abs. 1 fallenden Gesellschafter-Geschäftsführer…
Bezieht ein in Dornbirn ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer (25% Beteiligung) von seiner in Lindau errichteten deutschen GesmbH Geschäftsführerbezüge und ist er als Grenzgänger in der deutschen GesmbH tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 DBA-D Österreich zu…
…an den Bezügen der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, gilt auch für jene Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt.…