…Anders als im Bereich einer kommerziellen Befriedigung des menschlichen Spieltriebes durch ein Spiel-Casino erscheint es daher vertretbar, dass ein in Österreich ansässiger Rettungsfahrer, der als Grenzgänger beim Bayerischen Roten Kreuz beschäftigt ist, in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 1 DBA-Deutschland steuerfrei gestellt wird…
…erfasst werden. Angesichts der fehlenden Abkommensdefinition findet Artikel 3 Abs. 2 des DBA Anwendung; zufolge dieser Bestimmung ist - soferne sich aus dem Abkommenszusammenhang nichts Anderes ergibt ("Kontextklausel") - von dem das DBA anwendenden Staat auf das nationale Steuerrecht zurückzugreifen. Daraus ergibt sich, dass nur die unter …
…3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österreichischer Seite die Trennungslinie zwischen den beiden Abkommensbestimmungen durch die innerstaatliche Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und jenen aus selbständiger Arbeit gezogen. Werden daher die Einkünfte eines…
…diesfalls unter Ausleuchtung der gesamten Sachverhaltsgegebenheiten im Rahmen der freien Beweiswürdigung herauszufinden, ob die Inlandseinkünfte des deutschen Unternehmers schwerpunktmäßig aus einer Passivleistung (Vermietung) oder aus Aktivleistungen (Spielautomatenbetrieb) herrühren. Das ministerielle EAS-Verfahren ist nicht geeignet, dieser finanzamtlichen Ermittlungsarbeit vorzugreifen. 4. Jänner 1999 Für den Bundesminister…
…von den belieferten Großhändlern formelle Bestellungen entgegennimmt, ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1. Jänner 2003) muss bezweifelt werden, dass den von den vier Mitarbeitern unter dem Titel "Kundenbetreuung" erbrachten Leistungen eine bloß…
…kann nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA…
…eine bloß untergeordnete Unterstützungsfunktion für die Geschäftstätigkeit der deutschen Gesellschaft auf dem österreichischen Markt erfüllt. Bei derartigen Aktivitäten, die als Teil der Vertriebsaktivität zu werten sind, liegt keine bloße Hilfstätigkeit im Sinn des Artikels 5 Abs. 4 DBA-Deutschland vor. 16. Februar 2004 Für den…
…b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie hiebei überwiegend auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann werden die Besteuerungsrechte an ihren Einkünften (vorrangig Provisionen aus den vom ausgebildeten Vertreterstab tatsächlich getätigten Geschäftsabschlüssen) nach Auffassung des BM…
…dass das grundsätzliche Besteuerungsrecht an den Einkünften dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) zugesprochen wird (Art. 14 bzw. 7 der DBA mit der Schweiz und mit Liechtenstein). Kommt im Zuge der finanzamtlichen Ermittlungen hervor, dass in Liechtenstein lediglich eine befristete Konzession zur Ausübung des Berufes als Tierarzt besteht…
…Erfordernis für den Bestand einer Lohnsteuerabzugspflicht für die in das Ausland entsandten Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens erfüllt, weil der wirtschaftliche Erfolg ihrer Auslandsarbeit der inländischen Volkswirtschaft (die das österreichische Arbeitgeberunternehmen einschließt) zu dienen bestimmt ist. Nur dann, wenn der Arbeitgeber eine ausländische Tochtergesellschaft des österreichischen…
…Anwerbung von Unternehmensmitarbeitern weder vom Begriff des "Einkaufes von Gütern oder Waren" im Sinn der Ziffer 9 lit. c erfasst wird noch diese Aktivität unter lit. a oder b fällt, spricht der Wortlaut des DBA 1954 jedenfalls für den Bestand einer inländischen Betriebstätte. Sollte allerdings…
…In Z 12 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 1. Juni 1994 in Klagenfurt ist festgehalten, dass im Fall von Geschäftsführern weiterhin der (ursprünglich) vom deutschen BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, die davon ausgeht, dass der Ort der Arbeitsausübung eines Geschäftsführers grundsätzlich dort…
…den jeweiligen Umständen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die beschriebene Gestaltung vorrangig auf die Erlangung dieser Abkommensvorteile gerichtet war. Dies würde andernfalls dem Sinn und Zweck des Abkommens widersprechen, der nicht darin gelegen ist, bloß eine vorteilhaftere steuerliche Behandlung zu erlangen (vgl. Abs. 1…
…Ermöglichung einer Teilnahme an ausländischen Motorsportveranstaltungen (Kauf der Rennautos, Kauf von Ersatzteilen, Mechanikerbeistellung, Transport von und zu den Rennstrecken, Bezahlung der Nenngelder an den jeweiligen Rennveranstalter, Test und Rennbetreuung am Rennplatz) dann handelt es sich bei derartigen Leistungserbringungen um gewerbliche Einkünfte, die nach den in…
…als auch nach den Vorschriften des Artikels 7 DBA-Frankreich eine inländische Betriebstätte durch das französische Unternehmen begründet. Es ist nicht erforderlich zu untersuchen, ob die in diesem Kontaktbüro erbrachten Tätigkeiten bloß unterstützender Art sind, da solche unternehmerischen Hilfsstützpunkte - anders als in den moderneren auf…
…dieser Tätigkeit unter den Begriff der Einkünfte "aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit" fallen. Der Begriff ist - sieht man von einer beispielsweisen Tätigkeitsaufzählung in Absatz 2 des Artikels 14 ab - im Abkommen selbst nicht näher definiert, sodass nach Maßgabe des Artikels 3…
…265/1992). Nur im erstgenannten Fall würde jener Teil der Einkünfte, der funktional dem in Liechtenstein unterhaltenen Büro zuzurechnen ist, gemäß dem Abkommen in Österreich von der Besteuerung zu befreien sein. 05. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…britischen Lieferfirma unter Nutzung von entsprechend zur Verfügung gestellten Räumen ausgeführt, dann stellen diese Räumlichkeiten eine Betriebstätte der britischen Firma in Österreich dar. Ist diese inländische Betriebstätte beim Zustandekommen der Lieferverträge nicht oder in vernachlässigbarer Art nur untergeordnet mittätig, dann werden die aus den Liefergeschäften…
…Deutschland erfüllt sein, so dass diesfalls das deutsche Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland hätte. Diese Frage wird allerdings im Gleichklang mit der Beurteilung auf deutscher Seite zu lösen sein. 4. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…intensiv gestaltet ist, dass hierdurch der Marktzugang eröffnet oder die Marktpräsenz signifikant ausgebaut wird, sodass hierdurch für das deutsche Unternehmen immaterielle Werte aufgebaut werden (Hinweis auf EAS 2690 betr. Vertrieb von CDs unter Nutzung eines inländischen Büros mit Markterschließungsaufgaben). Bundesministerium für Finanzen, 10. April 2014