…zur Erfüllung eines einzigen Werkauftrages gegründet worden ist; ihre Betriebstätten bilden anteilig Betriebstätten der Gesellschafter (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5822). Werden von einer solchen Einzweck-ARGE, die aus einer federführenden deutschen GmbH und einer österreichischen GmbH besteht, Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten bei einem österreichischen Bauvorhaben…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
…und Nebengebäuden erteilt und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann wird hiedurch für sämliche ARGE-Partner eine inländische Betriebstätte begründet. Weitere Überlegungen, ob und wielange sich Mitarbeiter der ARGE in Österreich aufhalten, ob eigene Arbeitsräume oder ständige oder wechselnde Arbeitsplätze in einem Großraumbüro…
Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…
…einer schweizerischen und einer italienischen Kapitalgesellschaft besteht, den Zuschlag für ein längerfristiges (12 Monate übersteigendes) Bauvorhaben und schließen sich die drei Gesellschaften zu diesem Zweck zu einer ARGE mit Sitz in Österreich zusammen, dann unterliegen auch die beiden ausländischen Gesellschaften kraft der inländischen Baubetriebstätte in…
Beteiligt sich eine deutsche Baugesellschaft an einer österreichischen Dach-ARGE, dann bilden inländische Betriebstätten der ARGE auch Betriebstätten des deutschen ARGE-Partners. Erhält die deutsche Baugesellschaft den Auftrag, auf einer Autobahnbaustelle im Sommer 2003 die Richtungsfahrbahn nach Süden und im Sommer 2004 die Richtungsfahrbahn nach…
…Bahnhöfe, Haltestellen, Übergänge usw.) Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, wobei für die ARGE-Geschäftsleitung sowie für die gesamte Projektkoordinierung, Planung und Überwachung ein inländisches Büro für die Dauer von zunächst 5 Jahren angemietet wird, so erscheint es unstrittig, dass dem deutschen Unternehmen für die Erbringung seiner…
…zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde (siehe hierzu EAS.2274). Die abkommensrechtlich Österreich überlassenenen Besteuerungsrechte können auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts nicht nur gegenüber den unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen ARGE-Architekten, sondern auch gegenüber den nur der…
…entzogen ist (dies wäre zB dann nicht der Fall, wenn die österreichische Mitunternehmerschaft an rein gewerblichen Veranstaltungen ohne jeglichen künstlerischen Wert mitwirkten; der Umstand, dass die ARGE grundsätzlich nur an kulturell hochwertigen Veranstaltungen, wie zB Kulturfestspielen, teilnimmt, spricht allerdings gegen eine derartige Aberkennung der Künstlereigenschaft)…
…dass derart umfangreichen Arbeiten nicht ohne inländischer fester örtlicher Einrichtung der deutschen ARGE abgewickelt werden können. Es entsteht diesfalls zwar keine inländische DBA-Betriebstätte aus dem Grund einer Mitwirkung an einer 12 Monate überschreitenden Bauausführung wohl aber aus dem Grund einer dauerhaften Nutzung inländischer örtlicher…
…diese sodann eines slowakischen Subauftragnehmers bedienen, dann würde für den Subauftragnehmer eine Baubetriebstätte nur entstehen, wenn seine Mitwirkung die 12-Monatsgrenze übersteigt. Der Hinweis, dass eine ARGE die Kraftwerkserrichtung durchführt, spricht für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft, der gleichzeitige Hinweis, dass die deutsche Gesellschaft der Konsortialführer…
…der deutschen ARGE-Betriebstätte zuzurechnen sind, der deutschen Besteuerung und ist insoweit von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Allerdings wird zu beachten sein, dass sich der deutsche Besteuerungsanspruch auf jene Gewinnteile des Architekten beschränken muss, die auf Aktivitäten zurückzuführen sind, die funktional der deutschen ARGE-Betriebstätte…
…gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne des deutschen Partners in Österreich zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der österreichische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in den ARGE-Büros tatsächlich ausgeübten Funktionen zuzurechnen sind (Art. 7 Abs. 2 DBA-Deutschland)…
Tritt eine deutsche Muttergesellschaft mit einigen Prozenten österreichischen Bau-ARGEN bei, an denen sich in erster Linie ihre österreichische Tochtergesellschaft beteiligt und besteht ihre Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach…
…BAU-ARGE, dass die Spezialtiefbauarbeiten an einem inländischen Verkehrsprojekt sechs Monate - nicht jedoch 12 Monate - überschreiten werden, dann wird damit eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, nicht aber eine solche im Sinn der DBA mit Deutschland und der Schweiz begründet. Die ARGE-Partner…