…Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen…
…in § 16 Abs. 2 UmgrStG nicht davon abhängig gemacht, dass Österreich nach seinem derzeitigen innerstaatlichen Recht eine spätere Realisierung solcher stiller Reserven besteuern kann. Bereits der Verlust der potentiellen Besteuerungsberechtigung löst den Aufwertungszwang aus. Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in…
…die Anwendung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Alle Abkommen teilen Österreich an gewerblichen Gewinnen ein Besteuerungsrecht nur dann zu, wenn sich im Inland eine Betriebstätte befindet. Es können daher auch gewerbliche Gewinne eines in den USA ansässigen Gesellschafters einer österreichischen Personengesellschaft nur dann in Österreich besteuert…
…ob die Kapitalgesellschaft für die in der Schweiz abgewickelten Transaktionen ein darüber hinaus abzugeltendes unternehmerisches Risiko zu tragen hat oder ob dies infolge des rein konzerninternen Aktivitätsfeldes ausgeschlossen ist. Sollte unter den gegebenen Umständen einerseits einwandfrei nachweisbar sein, dass die in Österreich tatsächlich ausgeübten Funktionen…
…nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993 vertretene Auffassung ist durch die im Zuge der EU-Rechtsanpassung eingetretene Novellierung von § 16 Abs. 2 UmgrStG überholt. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…österreichischen Gesellschaft nicht gezweifelt werden kann; in diesem Fall ist Deutschland gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung der Lohnbezüge verpflichtet. Siehe in diesem Sinn auch die österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarungen vom 3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den…
…von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Die gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS…