…der österreichischen Steuerpflicht, wenn sie Vermögenswerte betreffen, die nicht in österreichischen, sondern in deutschen vermögensverwaltenden KGs gehalten werden. Das DBA-Deutschland würde Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht an den bei diesem letztgenannten Tauschvorgang realisierten Wertzuwächsen einräumen und es gleichzeitig Österreich (unter Progressionsvorbehalt) entziehen, wenn die…
…steht Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu, wenn Deutschland in Anwendung der "Geprägetheorie" den Bestand einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte annimmt (Hinweis auf EAS 2185). Die Steuerfreistellung des Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite nicht nur voraus, dass gemäß Art. III UmgrStG einbringungsfähiges Vermögen vorliegt…
Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel…
…Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…Dieses Prinzip wird in § 16 Abs. 2 UmgrStG nicht davon abhängig gemacht, dass Österreich nach seinem derzeitigen innerstaatlichen Recht eine spätere Realisierung solcher stiller Reserven besteuern kann. Bereits der Verlust der potentiellen Besteuerungsberechtigung löst den Aufwertungszwang aus. Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall…
…Frankreich aus diesem Vorgang keine Besteuerungsrechte geltend machen. Auch dann nicht, wenn auf die Beteiligung an der ungarischen Kapitalgesellschaft in den Vorjahren eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen wurde. Eine einbringungsbedingte Nachversteuerung der Teilwertabschreibung kommt in Österreich nicht in Betracht, da im Falle der Gewährung von neuen…
…Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft…
…Vermögensteuerberechtigung (die allerdings auf österreichischer Seite infolge Abschaffung der Vermögensteuer nicht mehr ausgenützt wird). In Deutschland ansässige Personen können daher weder durch Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch…
…D über Antrag zulässig gewesen; doch wird bei Fehlen stiller Reserven in der Beteiligung der gemeine Wert nicht über den Anschaffungskosten liegen. Kommt nun die deutsche Betriebsprüfung im Jahr 2001 zu dem Ergebnis, dass - wegen außergewöhnlich hoher GmbH-Gewinne im Jahr 1996 - Ende 1995 doch…
…III UmgrStG mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 legt. cit. (also insbesondere, wenn kein positiver Verkehrswert besteht) nicht zur Anwendung gelangen, läge ein unter § 6 Z. 14 EStG 1988 fallender Tausch vor, der zum Ansatz des gemeinen Wertes des hingegebenen Mitunternehmeranteiles als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen…
…Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn diese Bestimmung kann nicht dazu dienen, in Österreich steuerhängig bleibende stille Reserven nur deshalb in Deutschland zu besteuern, weil nach deutschem Steuerrecht…
…zur Schweiz führen. Denn nach Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz berührt das Abkommen nicht das Recht Österreichs, bei "Anteilen an Gesellschaften" nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person einen "Vermögenszuwachs bis zu ihrem Ansässigkeitswechsel" zu besteuern, wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen…
…und wurden diese gemäß Artikel 18 in Spanien einer Abzugsbesteuerung unterzogen, ist Österreich als Ansässigkeitsstaat des Künstlers verpflichtet, Steuerfreistellung zu gewähren. Diese Steuerfreistellungsverpflichtung erlischt nicht dadurch, dass auf Grund eines im November 2004 nachträglich und rückwirkend per 29. Februar 2004 abgeschlossenen Einbringungsvertrages der künstlerische Betrieb…
…angehört, und sollten folglich die Räumlichkeiten der Holding-Personengesellschaft eine deutsche Betriebstätte darstellen, zu deren notwendigem Betriebsvermögen die Beteiligung an der durch die Einbringung II geschaffenen GmbH gehört, dann könnte Deutschland nicht entgegengetreten werden, wenn es auf Grund von Art. 4 DBA-1954 bzw. Art…
…der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese im inländischen Recht begründete Steuerpflicht darf indessen gemäß Artikel 21 DBA-FL nicht geltend gemacht werden. Artikel 11 DBA-FL, demzufolge Zinsen einer mit 10% begrenzten Steuerpflicht in Österreich unterzogen werden könnten, kommt nicht zur Anwendung, da die Zinsen weder…
…EAS 1042). Allerdings verpflichtet Artikel 23 Abs. 2 nur dann zur Steuerfreistellung, wenn Tschechien durch das DBA nicht das Besteuerungsrecht entzogen wird. Dies könnte der Fall sein, wenn Tschechien den Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 13 Abs. 1, sondern unter Artikel 13 Abs. 4 subsumieren muss…
…sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren Besicherung durch inländisches Grundvermögen gesprochen werden können. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…der mit einer bloß formwechselnden Umwandlung einhergehende formale Austausch der Anteile nach österreichischem inländischen Recht keine Aufdeckung der stillen Reserven aus; denn dies gilt nicht nur bei formwechselnden Umwandlungen im Inland, sondern auch bei vergleichbaren Vorgängen im Ausland. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…Rechtsnachfolgers (Kft) steuerlich zu erfassen wären, allerdings bei Option zur Buchwertfortführung unter Aufrechterhaltung ihrer Steuerhängigkeit in Ungarn unbesteuert bleiben. Da gemäß Artikel 6 das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven des Immobilienvermögens Ungarn vorbehalten ist und Ungarn die Ausübung dieses Besteuerungsrechtes nicht auf Grund des DBA…
…auch dann nicht zur steuerlichen Einstufung als unbewegliches Vermögen, wenn sie im bürgerlichen Recht als Bestandteile des Grund und Bodens gewertet werden sollten. Das Wirtschaftsgut Gleisanlage ist aber ebenso wie eine Erdgashochdruckleitung, eine Hochspannungsleitung oder eine Wassertransportleitung als unbeweglich anzusehen, da es nicht ohne wesentliche…