…darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein Anwendungsfall der "Geprägetheorie" und damit eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte vorliegt, muss in Anwendung des deutschen innerstaatlichen Rechts auf deutscher Seite entschieden werden. Sollte der Fall einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte gegeben sein, müsste zudem in Anwendung des "AOA…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen…
…darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG vor. Diese Auffassung gründet sich auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen…
…in den Büchern der französischen Tochtergesellschaft hat sich hiebei allerdings nach französischem Recht zu richten. Sollte auf französischer Seite die eingebrachte Ungarn-Beteiligung mit dem Marktwert, sonach mit einem Wert angesetzt werden, der höher ist als der korrespondierende österreichische Wertansatz (der sich aus der "Buchwertfortführung…
…wonach die Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nur unter der Voraussetzung, dass kein Fall des Artikels 13 Abs. 7 DBA-USA vorliegt, dh. dass die österreichische GmbH nicht durch einen Umgründungsvorgang steuerneutral aus einer österreichischen Betriebstätte (einschl. Personengesellschaftsbetriebstätte) hervorgegangen ist. Liegt kein Anwendungsfall des Abs. 7 vor, dann löst der Einbringungsvorgang damit…
…III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 leg. cit. (also insb. dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus § 16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und…
…dann besteht für das abgabepflichtige Unternehmen ein Erklärungsbedarf. Kapitel V der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze zeigt auf, welche zumutbaren Nachweisverpflichtungen im gegebenen Zusammenhang bestehen. Der einfachste Weg, dieser Mitwirkungspflicht zu entsprechen, bestünde im vorliegenden Fall darin, der österreichischen Finanzverwaltung die maßgebenden Buchhaltungsunterlagen der schweizerischen Tochtergesellschaft zugänglich zu…
…österreichischer Seite auf der Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich herbeigeführt wird. Allerdings kann über die Erfolgsaussichten eines auf § 48 BAO gestützten Antrages nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, weil die näheren Umstände (insb. Art und Höhe des im Jahr 1996 in der deutschen GmbH…
…von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Ungarn (Veräußerung unbeweglichen Vermögens) erfasst sind. Dies gilt daher entsprechend für inländische Mietrechtsabtretungen durch eine italienische Kapitalgesellschaft, sodass die Wahrnehmung der im inländischen Recht begründeten Steuerpflicht durch Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien gewährleistet wird. Es liegt mithin kein…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…
…allerdings nur soweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine steuerliche Nichtberücksichtigung der verlusterzeugenden Aufwendungen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich hätte hiebei die Wirkung einer solchen Doppelbesteuerung. 7. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Spanien auf Grund des Abkommens zur Steuererhebung berechtigt war, dann trifft den Ansässigkeitsstaat des Abgabepflichtigen (nunmehr den Ansässigkeitsstaat der GmbH) gemäß Artikel 24 Abs. 1 lit. a die Freistellungsverpflichtung. Was nun die Frage nach der künftigen Behandlung der Spanieneinkünfte anlangt, so wird zunächst abzuklären sein…
Wurde der Betrieb eines aus Österreich wegziehenden Einzelunternehmers vor dem Jahr 2006 gegen Gewährung von Substanzgenussrechten in eine von dem Einzelunternehmer neu gegründete GmbH eingebracht und wurde hierbei durch rückbezogene Barentnahmen ein negativer Sacheinlagewert und dementsprechend gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG ein negativer…
…werden. Sollte die deutsche GmbH in der Zukunft Gewinne erzielen und die deutschen Verluste auch in Deutschland zu einer steuerlichen Verwertung führen, wird auf österreichischer Seite besonders sorgfältig zu untersuchen sein, ob es hiedurch zu einer Wertsteigerung der Beteiligung an der deutschen Muttergesellschaft gekommen ist…
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…den gegebenen Umständen nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240 BAO, die auch im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz zur Anwendung kommt (EAS 1467), bereits abgelaufen ist. Denn diese Frist beginnt erst mit der Abgabenentrichtung im Jahr 2010 zu…
…hat und der über Zweitwohnsitze in Deutschland und in Österreich verfügt, ein im Wege einer Personengesellschaft gehaltener deutscher Grundbesitz zu seinen übrigen, in einer liechtensteinischen Familienstiftung gehaltenen Vermögenswerten eingebracht, so erscheint es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im…