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EAS 3087Vermögensverwaltende kroatische Hybrid-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2419-IV/4/200921.09.2009

In mehreren EAS-Anfragebeantwortungen ist in Umsetzung der Erkenntnisse des OECD-Partnership Reports und dem diesbezüglichen Update 2000 des OECD-Kommentars anerkannt worden, dass DBA durch den Methodenartikel dem Ansässigkeitsstaat die Pflicht auferlegen, Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, die durch Art. 3 Abs. 2 DBA verursacht sind…

EAS 607EAS-ungeeignete Anfragen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/2/1-IV/4/9527.03.1995

…zum Inhalt haben, sondern lediglich Themen präsentieren, die Gegenstand einer Abhandlung in einer Fachpublikation sein könnten, können nicht im EAS-Verfahren behandelt werden. Dazu gehört zB eine Anfrage mit der um Auskunft ersucht wird, wie die Besteuerung deutscher offener Immobilienfonds in Österreich erfolgt, wie ferner…

EAS 247Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/4/1-IV/4/9315.03.1993

…dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße Sitzgesellschaft ohne eigene Geschäftsräume und Personal konzipiert ist…

EAS 317Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2251/1/2-IV/4/9318.10.1993

…Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten möchte eine englisch-französische Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichten…

EAS 3201OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0178-IV/4/201124.01.2011

…Gesetzesauslegung (zB in der äußeren Form vergleichbar mit LStR 2002 Rz 923, wenn darin der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber bezeichnet ist, oder behördliche Anfragebeantwortungen). Kann als Auslegungsquelle nur die Rechtsprechung des betreffenden Landes angegeben werden, bedarf die Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung auf die Arbeitskräftegestellung aus Österreich einer…

EAS 199Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/9/1-IV/4/9224.11.1992

  Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich…

EAS 2620Grenzen einer EAS-Auskunftserteilungsmöglichkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0363-IV/4/200522.06.2005

Das EAS-Auskunftssystem ist primär auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichtet, die bei einem klar umrissenen Sachverhaltsbild im internationalen Kontext auftreten können. Es wäre eine Überforderung dieses Systems, eine Auseinandersetzung mit Rechtsfragen bei Sachverhaltsgestaltungen zu verlangen, die bereits erkennen lassen, dass sie vermutlich einer wirtschaftlichen…

EAS 3313Arbeitskräftegestellung durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0811-IV/4/201221.12.2012

…Es wurde dies damit begründet, dass der Steuerabzug indirekt die Arbeitslöhne der polnischen Arbeitskräfte treffe und Art. 15 DBA-Ö/Polen dieses Besteuerungsrecht aufrechterhalte. EAS 3284 erging sodann im Rahmen eines hierzu eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens. Es war in diesem Zusammenhang zu bestätigen, dass mit der rechtlichen…

EAS 294Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/3/1-IV/4/9324.08.1993

…mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein in Monaco lebender Gesellschafter einer österreichischen Kapitalgesellschaft seine Beteiligung zum…

EAS 1559Wirtschaftliche Betrachtungsweise und internationales Schachtelprivileg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/9922.11.1999

Unter EAS 624 wurde folgendes ausgeführt: "Erzielt eine in einem Oststaat errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu." Wird nun…

EAS 340Erwerb deutscher Gemeinschaftsantennenanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/10/1-IV/4/9302.12.1993

…sodann ihrerseits den deutschen Markt betreut, könnte eine derartige Gestaltung - vor allem aus deutscher Sicht - einer genaueren Durchleuchtung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bedürfen, die jedoch nicht im Rahmen des EAS-Antwortdienstes vorgenommen werden kann. 2. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1299Österreichischer Unternehmensberater mit 10%iger Beteiligung an schweizerischem Auftraggeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 491/1-IV/4/9820.07.1998

…einer schweizerischen Kapitalgesellschaft zu erwerben, die fortan als sein Auftraggeber fungiert, dann ist dieser Fall nicht geeignet im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene beurteilt zu werden, da in diesem Fall eine eingehendere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich ist. Denn Gestaltungen dieser Art könnten…

EAS 587Ungewöhnliche Bestellung eines AG-Vorstandsmitgliedes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/20/1-IV/4/9528.02.1995

…für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische Aktiengesellschaft bestellt werden…

EAS 673Kein EAS für bloße Fragen der Sachverhaltsbeurteilung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2438/5/1-IV/4/9521.07.1995

…zu diesem Zweck eine Personengesellschaft gegründet haben, vergeben werden, so kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren geklärt werden, ob für die Gewinnabgrenzung die Kostenaufschlagsmethode geeignet ist und ob möglicherweise hiedurch eine Betriebstätte der schweizerischen GmbH in Österreich begründet wird. Denn dies erfordert eine intensivere Durchleuchtung…

EAS 551Informationsbeschaffungsstelle für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1007/18/1-IV/4/9419.12.1994

…1 lit. f DBA-USA zu werten ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden kann. Sollte die Informationsbeschaffung in einer Art und Weise abgewickelt werden, dass lediglich die betreffenden Daten eingeholt und in die USA weitergeleitet werden, ohne…

EAS 1683Liechtensteinische Personalgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 25/3-IV/4/0010.07.2000

…anzuerkennen ist, oder ob als wahrer Arbeitgeber das österreichische Unternehmen und nicht das liechtensteinische Personalgestellungsunternehmen anzusehen ist. Zu dieser sachverhaltsabhängigen Frage kann im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. Sollte tatsächlich der (unwahrscheinliche) Fall vorliegen, dass das liechtensteinische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist, dann…

EAS 1251Veranstaltung eines inländischen Flugtages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 333/1-IV/4/9814.04.1998

Das ministerielle EAS-Verfahren wurde ins Leben gerufen, um in internationalen Steuerfällen bei Auftreten von Zweifelsfragen rechtlicher Art dem Rechtsuchenden Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Das EAS-Verfahren kann indessen nicht eine steuerliche Beratung österreichischer Unternehmer ersetzen. Es muss daher gebeten werden, für die Klärung der…

EAS 930Österreichisch-amerikanisches Bietkonsortium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/2-IV/4/9620.08.1996

…schlussendlich doch keine Mitunternehmerschaft im steuerlichen Sinn darstellt, doch ändert dies - wie oben ausgeführt - nichts an der Lösung der DBA-Betriebstättenfrage (wobei im übrigen über Bestand oder Nichtbestand einer steuerlichen Mitunternehmerschaft nicht im EAS-Verfahren abgesprochen werden könnte). 20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1452Wahlrecht zwischen Dividendenausschüttung und Zuteilung von Gratisanteilen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/9910.05.1999

…auf internationale Steuerfälle festzustellen, bedarf es stets einer vorhergehenden Falluntersuchung nach inländischem Recht. Hiebei kann im EAS-Verfahren aber nur in Bezug auf rechtliche Zweifelsfragen Hilfestellung geboten werden. Beschließt eine ausländische Kapitalgesellschaft die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig den Gesellschafter vor die Wahl…

EAS 3391Gewährleistungsarbeiten eines deutschen Lieferunternehmens in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0862-VI/8/201605.09.2017

…so wird weder nach § 29 BAO noch nach dem Abkommensrecht eine Betriebsstätte begründet. Nach der vom BMF in zahlreichen EAS-Auskünften vertretenen Auffassung begründen bloße Mitbenützungsrechte eines ausländischen Unternehmens an Räumlichkeiten eines inländischen Gewerbebetriebs keine Betriebsstätte im Sinn von § 29 BAO und führen damit auch…