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5 Treffer1504 msnur geltende Fassungen
EAS 1713Anrechnung von progressionsabhängigen Auslandssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/3-IV/4/0028.08.2000

…britische Dienstnehmer mit einer österreichischen Firma während seines Österreich-Aufenthaltes ein zweites Dienstverhältnis ein, dann erhöhen die Einkünfte aus diesem zweiten Dienstverhältnis den auf die Einkünfte aus dem ersten Dienstverhältnis entfallenden Durchschnittsteuersatz. Sollte der britische Dienstnehmer nach britischem innerstaatlichen Recht mit den Einkünften aus dem…

EAS 1675Nachzahlung deutscher Sozialversicherungs- und Firmenpensionen wegen Berufsunfähigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 719/1-IV/4/0012.06.2000

…Ansatz zu lassen. Die Vorjahresnachzahlung der deutschen Firmenpension ist mit dem Durchschnittsteuersatz des Jahres 1998 der Besteueuerung zu unterwerfen. Sollte der Zuzug nach Österreich erst im Laufe des Jahres 1999 erfolgt sein, bestehen keine Bedenken, den Durchschnittsteuersatz des Jahres 1999 als maßgebenden Steuersatz heranzuziehen. 12…

EAS 2574Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/200504.03.2005

  Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der…

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

…2000 Rz 7598). Beträgt dieses unter Sonderausgabenberücksichtigung 124.740 Euro, ist in einem zweiten Schritt die auf dieses Einkommen entfallende Tarifeinkommensteuer zu berechnen (EStR 2000 Rz 7599) und nach EStR 2000 Rz 7600 der Durchschnittsteuersatz festzustellen. Ergibt sich dieser mit 33,28%, dann stellt dies…

EAS 3292Veräußerung von Auslandsimmobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0494-IV/4/201225.07.2012

Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…