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8 Treffer1266 msnur geltende Fassungen
EAS 2072Selbständige Werbeverträge eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/29-IV/4/0203.06.2002

Die Sportler-Verordnung BGBl. II Nr. 418/2000 sieht für die von ihr erfassten Sportler die Möglichkeit einer Steuerfreistellung für deren ausländische Einkünfte vor. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sind die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte pauschal mit 33% der "insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus…

EAS 218Werbeleistungen über eine konzerninterne deutsche Werbeagentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/2/1-IV/4/9211.12.1992

Wird die Österreich-Werbung für eine österreichische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns von einer deutschen konzerninternen Werbeagentur besorgt, dann erbringt diese deutsche Konzernwerbegesellschaft dem im Konzernverbund befindlichen österreichischen Schwesterunternehmen eine Dienstleistung, die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden…

EAS 358Arbeitnehmerentsendung nach Österreich und Heimflüge zur Vermögenssicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/12/1-IV/4/9317.12.1993

…des Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu führen, dass hiedurch ein für den Lohnsteuer-Werbungskostenabzug ausreichender Verursachungszusammenhang mit den inländischen Lohnbezügen hergestellt wird. Verbleibt die Familie während der Inlandsversetzung im Ausland, können im Rahmen von RZ 210 der Lohnsteuerrichtlinien Kosten für Familienheimflüge als Werbungskosten geltend gemacht…

EAS 606Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Konzernversetzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/46/1-IV/4/9527.03.1995

…zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1080Engagement eines deutschen Schauspielers für einen Werbespot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 154/1-IV/4/9716.06.1997

…eine Besteuerung in Deutschland gefordert werden, sollte es sonach zu einem Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung kommen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. 16. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2574Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/200504.03.2005

…zu lassen und sie sonach von den entlastungsfähigen Einkünften abzuspalten, wäre nur dann gegeben, wenn diese Sonderzahlungen im Ausland keiner Besteuerung unterzogen worden sind; sie wären diesfalls aber in Österreich zu besteuern. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 4Werbeeinnahmen eines international tätigen Sportlers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 376/7/1-IV/4/9128.05.1991

…dann - in Höhe der im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehenen Höchstgrenzen - in Österreich anrechenbar; ausländische Quellensteuern, die die genannten Höchstgrenzen übersteigen, müssten - erforderlichenfalls im Wege eines Verständigungsverfahrens - von der ausländischen Steuerverwaltung rückgefordert werden. 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…

EAS 2957Deutsche Werbeeinnahmen eines österreichischen gemeinnützigen Sportvereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0982-IV/4/200804.04.2008

…Entgelte, die nicht im Zusammenhang mit einem sportlichen "Aufenthalt" in Deutschland zufließen, fallen daher nicht unter die Befreiungsvorschrift des Art. 17 Abs. 3 DBA-Deutschland. Die diesbezüglich von der deutschen Steuerverwaltung vertretene Rechtsauffassung wird daher auf österreichischer Seite geteilt. Bundesministerium für Finanzen, 4. April 2008