Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu 25% an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im…
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
Hält eine slowenische Kapitalgesellschaft seit sieben Jahren 25% der Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird im August 2004 die Ausschüttung des Bilanzgewinnes 2003 mit Auszahlungstermin am 26. Oktober 2004 beschlossen, dann ist die slowenische Kapitalgesellschaft nach EU-Beitritt Sloweniens berechtigt, dass die ihr zufließende…
…ansässig wäre. Wäre dies aber der Fall, dann stünde das Fondsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft im Miteigentum der Investoren und es könnte daher nach österreichischem Recht auf die Fondsausschüttungen keine Beteiligungsertragsbefreiung Anwendung finden. 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…
…wie dies zu geschehen hätte, wenn sie von einer österreichischen Kapitalgesellschaft bezogen worden wären (Beteiligungsertragsbefreiung über die Grenze). Handelt es sich allerdings bei der luxemburgischen Kapitalgesellschaft um eine Holdinggesellschaft im Sinn von Artikel 26 DBA-Luxemburg, findet das Abkommen keine Anwendung und die steuerliche Behandlung…
Bezieht eine in Deutschland gegründete gewerblich tätige KG Gewinnausschüttungen von ihrer in Österreich errichteten Tochtergesellschaft, dann fällt diese Gewinnausschüttung insoweit nicht unter Artikel 10 DBA-Deutschland, als diese Ausschüttung in jene KG-Gewinnanteile eingeht, die in Österreich ansässigen Kommanditisten zurechenbar sind. Diese Teile der Gewinnausschüttung…
Hat eine britische Gesellschaft von einer US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach…
Fließen einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG, deren einziger Kommanditist eine zu 100% beteiligte deutsche GmbH ist, Gewinnausschüttungen ihrer österreichischen Tochter-GmbH zu, dann ist diese Gewinnausschüttung gemäß Artikel 24 Abs. 3 (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in Verbindung mit § 94 Z 2 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit…
Veräußert eine niederländische Gesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine schweizerische Kapitalgesellschaft und wird anlässlich der Veräußerung ein Dividendenvorbehalt zugunsten der Veräußerin vereinbart und korrespondierend in den Niederlanden und in Österreich steuerlich anerkannt (EAS 788), wird eine (nachträgliche) Gewinnausschüttung zwar der niederländischen Gesellschaft…
Nach allgemeinen Grundsätzen (Art. 3 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) ist bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite österreichisches innerstaatliches Recht anzuwenden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich (sieht man von…
In EAS 581 wurde folgende Auffassung vertreten: "Ist eine österreichische Aktiengesellschaft (C-AG) zu 25% an einer deutschen GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
Werden von einer deutschen Holding-GmbH, die Tochtergesellschaft einer österreichischen Familienholding-GmbH ist, Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften bezogen und wird die Zurechnung der Dividenden an diese deutsche Holdinggesellschaft von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt, jedoch der Gewinnausschüttung der deutschen Holdinggesellschaft an die österreichische Familienholding-GmbH die auf…
Dividenden, die die österreichische Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gemäß Art. 10 DBA-USA der 5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer. Erfolgt daher unter dem Titel "Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als…
Das DBA-Deutschland (2000) sieht eine Befreiung für Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften nur mehr unter Vorbehalt des innerstaatlichen Rechtes (§ 10 KStG) vor. Es müssen daher die Bedingungen des § 10 Abs. 2 KStG erfüllt und es dürfen jene des § 10 Abs. 3 KStG nicht verwirklicht sein. Eine…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
…der Fall, wenn die Käufergesellschaft die Aktien vorübergehend und in erster Linie zu dem Zweck erwirbt, die KESt auf der Grundlage der Beteiligungsertragsbefreiung einzusparen und die Aktien im Ergebnis niemals aus der wirklichen Dispositionsgewalt der ausländischen Gesellschaft ausgeschieden sind. Bundesministerium für Finanzen, 22. Februar 2008
Der Umstand, dass Dividenden, die von einer inländischen GesmbH nach Erwerb der Anteile einer französischen Gesellschaft aus Frankreich bezogen werden; infolge hoher Verlustvorträge zu keiner inländischen Körperschaftsteuerzahlung führen, stellt nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen keinen Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme des in Artikel 17…