Gewinnausschüttungen an Muttergesellschaften in anderen EU-Staaten unterliegen gemäß § 94a Abs. 2 EStG in Verbindung mit der VO BGBl. Nr. 56/1995 ua. dann der Steuerabzugspflicht, wenn die Muttergesellschaft nicht über eigene Arbeitskräfte und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt, wenn also Verdacht auf eine bloße…
…ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage von …
Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…
…Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann…
…ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage von …
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
Wird von einer auf den niederländischen Antillen errichteten Gesellschaft in Österreich eine 99,8-prozentige Tochtergesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen…
Ist die österreichische Tochtergesellschaft einer schweizerischen Muttergesellschaft verpflichtet, dieser die Kosten für Assistenzleistungen (Unterstützung im Bereich Marketing, Logistik, Werbung und EDV) zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 EStG. Ob diese…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Vereinbarung über den Vertrieb von im Eigentum der niederländischen Muttergesellschaft verbleibenden Softwareprodukten, wobei diese Vereinbarung als Nutzungsüberlassung der gewerblichen Urheberrechte der niederländischen Muttergesellschaft zu werten ist, dann stellen die hiefür gezahlten Vergütungen Lizenzgebühren im Sinn…
…Unternehmen ist, das mangels inländischer Betriebstätte weder gemäß § 98 EStG noch gemäß Artikel 7 DBA-Liechtenstein in Österreich besteuert werden darf, dann ist folgendes entgegenzuhalten: Inländisches Recht: Im Fall von Vortragstätigkeiten ist es nach inländischem Recht (§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG) gleichgültig, ob die…
…verlangen. Die nicht rückerstattungsfähige österreichische Quellensteuer wird in Deutschland auf die deutsche Körperschaftsteuer, die auf die österreichische Gewinnausschüttung entfällt, anrechenbar sein. Nach der derzeit geltenden Vertragslage mit Deutschland besteht indessen keine Rückerstattungsberechtigung. 20. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
…muss dieses Prinzip einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum angewendet werden. In Fällen, die nach der mit 1.1.1995 wirksam gewordenen Neuordnung der KESt-Entlastung für Gewinnausschüttungen an Gesellschaften in EU-Staaten einer finanzamtlichen Überwachung im Rückerstattungsweg bedürfen, wird von der in …
…93/13/0076) handelt, lässt annehmen, dass eine der beiden vorgenannten Gegebenheiten vorliegt und dass aus diesem Grund weder eine Entlastung nach § 94a EStG noch eine nach dem DBA-Luxemburg möglich ist. 12. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung…
…Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters (Deutschland) als auch im Quellenstaat (Österreich) der Besteuerung. Die österreichische Quellensteuer ist nach den Abkommensbestimmungen auf die entsprechende deutsche Steuer anzurechnen. Die österreichische Quellensteuer wird gemäß Artikel 10a des am 8. Juli 1992 unterzeichneten Änderungsabkommens zum DBA-Deutschland auf 15% herabzusetzen sein…
…als die nach Österreich fließenden Lizenzeinkünfte dem österreichischen Gesellschafter steuerlich zurechenbar sind (nur wenn die deutschen Gesellschafter in Österreich einen Zweitwohnsitz hätten, könnte die DBA-Anwendungsvoraussetzung einer inländischen Ansässigkeit in Bezug auf die nichtdeutschen DBA-Partnerstaaten bescheinigt werden). Die genannten nichtdeutschen Staaten sind aber grundsätzlich…
Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…
…erfassender Einkünfte eine Veranlagung stattzufinden (z.B. der Techniker kehrt im September nach Österreich zurück und bezieht in diesem Jahr neben den steuerfreien Bezügen der Monate Jänner bis August für den Zeitraum September bis Dezember lohnsteuerabzugspflichtige Inlandseinkünfte), dann müssen die steuerfreien Einkünfte aus Deutschland für…