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EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

…eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG…

EAS 1033Deutsche Workshopleiter bei einer österreichischen Akademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 282/1-IV/4/9710.03.1997

  Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…

EAS 2410US-Professor an der Vienna International School
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/2-IV/4/0426.01.2004

Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1956 ein US-Professor von der österreichischen Besteuerung freizustellen war, wenn er sich nicht länger als zwei Jahre für Unterrichtszwecke in Österreich aufgehalten hat. Dieses Abkommen ist aber 1998 durch…

EAS 148Inländische Fortbildungskurse ausländischer Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/1-IV/4/9228.08.1992

…Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich der dabei erzielten Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Die in Österreich erzielten Umsätze unterliegen jedoch der österreichischen Umsatzsteuerpflicht. Werden Vortragende auf Werkvertragsbasis (nicht durch Dienstvertrag) engagiert und nach Österreich entsandt, unterliegen auch die Vortragenden nach inländischem Steuerrecht sowohl hinsichtlich der dabei erzielten…

EAS 2498Bedienstete des Europäischen Fremdsprachenzentrums
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/26-IV/4/0319.07.2004

…Bedeutung, bei denen in gleicher Weise wie im entschiedenen Beschwerdefall Österreich durch das Völkerrecht ein steuerlicher Zugriff auf die Auslandseinkünfte verwehrt ist; sie gilt daher auch für die solcherart begünstigten Bediensteten der internationalen Organisationen (EAS 2300). Gemäß Artikel 10 Abs. 7 des Zusatzabkommens vom 7…

EAS 1473Umsatzsteuervergütung für Diplomaten-PKWs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftQu 2/1-IV/4/9921.06.1999

Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…

EAS 2275Deutsche Mitwirkende an österreichischen Seminarveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/0323.04.2003

…oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Im ersten Fall besteht für die österreichische Akademie Steuerabzugspflicht für die gezahlten Honorare, im zweiten Fall hingegen nicht. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst…

EAS 740Mehrere zweiwöchige Seminarveranstaltungen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/6/1-IV/4/9524.10.1995

…Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. 24. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1651Hypothekarkredit eines Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/0008.06.2000

Gemäß Artikel 34 der Wiener Diplomatenkonvention , BGBl. Nr. 66/1966, genießen die in Österreich akkreditierten Diplomaten - von einigen Ausnahmen abgesehen - Steuerfreiheit. Diese Steuerfreiheit gilt auch für die im Gebührengesetz 1957 vorgesehenen Stempel- und Rechtsgebühren. Erwirbt daher ein ausländischer Diplomat ein inländisches Eigenheim oder eine inländische…

EAS 2651Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf universitäre Lehrveranstaltungen mit US-Partnerinstituten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0533-IV/4/200519.08.2005

…Institut die (freiberuflich tätigen) Vortragenden zur Verfügung, dann unterliegen die US-Vortragenden gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die auch durch den Umstand nicht erlischt, dass die Zahlungen nicht an die Vortragenden, sondern vertraglich an das US-Institut zu leisten…

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

…freiberuflich mitwirken, können daher nach den Regeln des Erlasses AÖF Nr. 31/1986 bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99 EStG freigestellt werden. 6. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 550KEST-Abzug von Zinsen an Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4705/1-IV/4/9419.12.1994

  Mit diplomatischen, berufkonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Ab 1993 wurde die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen im…

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

…Abkommen das österreichische Besteuerungsrecht an diesen Bezügen unberührt. Die italienischen Lektorenbezüge sind daher in diesem Fall in Österreich im Wege der Einkommensteuerveranlagung der Besteuerung zu unterziehen. Im Regelfall wird nach Auffassung des BM für Finanzen davon auszugehen sein, daß eine Lehrtätigkeit an einer staatlichen italienischen…

EAS 596Inlandsveranstaltungen einer US-Universität
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3380/1/1-IV/4/9516.03.1995

…der im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt", auftritt. Die Angelegenheit kann allerdings nicht abschließend im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden; denn wenn das Engagement der GmbH tatsächlich nur höchst lose sein sollte und wenn zudem von Seiten der US-Steuerverwaltung (Internal Revenue Service) die…

EAS 961Besteuerung sonstiger Bezüge bei Botschaftspersonal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/48-IV/4/9611.11.1996

  Soweit Bedienste der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives…

EAS 957Freie Dienstverträge mit einem völkerrechtlich privilegieren Kulturinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 106/1-IV/4/9608.11.1996

Sind in Österreich ansässige Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen…