…des OECD-Musterabkommens für die abkommensrechtliche Zuordnung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge gilt, kann aber nicht auf diese Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine…
…die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage in Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den genannten österreichischen Abgaben abgeleitet werden. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen…
…wird, daß das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland (im Fall von Dienstnehmer-Geschäftsführern) oder gemäß Artikel 8 Abs. 1 (im Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern) Deutschland zugewiesen ist und folglich Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist. Eine andere Rechtslage besteht in Bezug auf die Dienstgeberbeitragspflicht…
…je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach…
…nicht die Grenzgängerregelung zur Anwendung, sodass ein in der deutschen Grenzzone (Freilassing) lebender Gesellschaftergeschäftsführer einer in der österreichischen Grenzzone (Salzburg/Bergheim) befindlichen GmbH der österreichischen Besteuerung unterliegt und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Diese Übung der beiden Staaten, auf der auch EAS 1707…
Geschäftsführungsvergütungen, die ein in Israel ansässiger Geschäftsführer von einer ihm allein gehörenden inländischen GmbH erzielt, unterliegen nach inländischem Recht gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 iVm § 22 EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht, die gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Veranlagungsweg…
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist durch die nach Unterzeichnung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen…
…in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine Betriebsausgabe der GmbH dar, lösen aber andererseits inländische Einkommensteuerpflicht aus…
Sind zwei in Österreich ansässige Manager zu je 25% an einer deutschen GmbH beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt, wobei sich ihre Hauptaufgabe aber nur auf die geschäftliche Leitung der österreichischen Niederlassung (Betriebstätte) der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als…
Die im Erlass AÖF Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher…
Ist der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 25% an dieser GesmbH beteiligt und hält er sich in Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion etwa an 1 Tag pro Woche in Österreich auf, so unterliegen die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung…
…ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 8 Abs. 1 (Einkünfte aus…
…vor, dann ist die Besteuerung im Veranlagungsweg vorzunehmen. Der Umstand, daß kein steuerliches Dienstverhältnis zur inländischen GmbH vorliegt, entbindet aber nicht von der Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zur Familienbeihilfe. Denn dieser ist auch von ausländischen Dienstgebern zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen (§ 41 Abs. 1…
…die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des DBA nicht in Österreich, sondern in der Schweiz befindet und dass die Aufenthalte in Österreich tatsächlich ohne jegliche Beziehung zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung stehen, dann hätte Österreich an den Geschäftsführervergütungen kein Besteuerungsrecht. Eine von der schweizerischen Steuerverwaltung ausgestellte…
…berufen, dann könnte ein Wechsel des Besteuerungsrechtes von Deutschland nach Österreich nur dann eintreten, wenn ihm in der Folge die Bezüge tatsächlich in seiner "Eigenschaft als Geschäftsführer" und nicht weiterhin in seiner Eigenschaft als (den anderen beiden Geschäftsführern weisungsunterworfener) Unternehmensmitarbeiter zufließen. Bundesministerium für Finanzen, 23…
…die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im Jahr 2003 ist allerdings eine Rechtsänderung eingetreten und es wurde das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen Deutschland zugeteilt…
…der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) ein (zweites) Dienstverhältnis der beiden Geschäftsführer gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft als gegeben anzunehmen ist; diesfalls hätte die österreichische Tochtergesellschaft den von ihr zu tragenden Lohnaufwand dem österreichischen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen; und zwar hinsichtlich jener Bezugsteile, die auf die auf österreichischem…