Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…positiven Erledigung dennoch eine bescheidmäßige Absprache begehrt, dann ist hiefür ab 1.1.2000 (auch für Antragstellungen vor diesem Zeitpunkt) das Finanzamt Eisenstadt zuständig. Wurde wegen einer die 6-Monatsgrenze übersteigenden Säumigkeit eines Salzburger Finanzamtes am 2. März 2000 ein Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO gestellt…