Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…
…5 EStG dem Steuerabzug; und zwar auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich eine Betriebstätte unterhält. Der inländische Besteuerungsanspruch wird in diesem letztgenannten Fall auch durch das DBA-Deutschland bestätigt. Wird die Beratungstätigkeit hingegen ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte ausgeübt, verpflichtet das DBA-Deutschland…
§ 99 EStG 1988 legt fest, unter welchen Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht von ausländischen Einkünfteempfängern durch Steuerabzug wahrzunehmen ist. Die Anwendung des Steuerabzugsverfahrens dient in erster Linie der Sicherung des Steueraufkommens bei einer inländischen Einkünfteerzielung durch Steuerausländer. Werden von einem inländischen Unternehmen Honorare an einen freiberuflich…
Ausländische Einkünfte sind stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln; dies gilt auch für die Ermittlung der Höhe deutscher Aufsichtsratsvergütungen, die bei dem in Österreich ansässigen Aufsichtsrat lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind. Die 30%ige deutsche Aufsichtsratssteuer, die gemäß § 50a dEStG erhoben wird…
…österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen Aufwendungen, die in beiden Staaten den Charakter abzugsfähiger Betriebsausgaben aufweisen, in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso die Wirkung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen. Da es um die Interessenlage eines deutschen…
…V+V) - 30.000 (inl. GW-Verlust) = 20.000] ein. Auch im Folgejahr 2000 sind die deutschen Betriebsverluste (rund 360.000 S) mit den inländischen Vermietungseinkünften (50.000 S) auszugleichen. Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft gegründet, deren Ort der Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet und bei der die österreichische Finanzverwaltung bereits bestätigt hat, dass sie keine Betriebstätte in Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7…
Ist eine österreichische Bank genötigt, Beratungsleistungen ausländischer Anwälte in Anspruch zu nehmen, wobei infolge der Steuerschuldumkehr nach § 19 Abs. 1 UStG die Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den…
Ein inländischer, gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen…
…sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass die deutsche KESt-Vorbelastung im Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages…
…Unternehmensfinanzierungen unter Einbeziehung österreichischer Kreditinstitute herbeizuführen, Vertriebsstrukturen deutscher Unternehmen in Österreich aufzubauen und bewegliches Sachanlagevermögen an in Deutschland ansässige Unternehmen zu vermieten, wobei die Kommanditisten zugleich Anteilseigner der die Leistungen empfangenden deutschen Kapitalgesellschaften sind, dann wird angesichts des bestehenden Unternehmensverbundes besonders darauf zu achten sein…
Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…
Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…
Übt ein EDV-Berater mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
…vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine gleichgelagerte Ansicht vertritt…
Entgelte für Dienstleistungen sind - anders als die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…
…und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur Verfügung gestellt, so liegt hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank einerseits…
…Aufsichtsratsvergütungen nicht aufgeben möchte. Wenn daher Deutschland die Auffassung vertritt, dass die für den deutschen Besteuerungsanspruch relevante Abkommensbestimmung ("Aufsichtsratsvergütungen die eine Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates bezieht" auch dann erfüllt ist, wenn das österreichische Aufsichtsratsmitglied die Zahlungen bloß mittelbar über den Arbeitgeber…