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EAS 2717Steuerabzug von Entgelten für kaufmännische und technische Beratung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0224-IV/4/200627.04.2006

Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…

EAS 1790Steuerabzugspflicht für Beratungshonorare nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 8/1-IV/4/0108.02.2001

…5 EStG dem Steuerabzug; und zwar auch dann, wenn der deutsche Konsulent in Österreich eine Betriebstätte unterhält. Der inländische Besteuerungsanspruch wird in diesem letztgenannten Fall auch durch das DBA-Deutschland bestätigt. Wird die Beratungstätigkeit hingegen ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte ausgeübt, verpflichtet das DBA-Deutschland…

EAS 3228Steuerabzugspflicht bei Zahlungen an ausländische freiberuflich tätige Unternehmensberater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1162-IV/4/201114.07.2011

§ 99 EStG 1988 legt fest, unter welchen Voraussetzungen die beschränkte Steuerpflicht von ausländischen Einkünfteempfängern durch Steuerabzug wahrzunehmen ist. Die Anwendung des Steuerabzugsverfahrens dient in erster Linie der Sicherung des Steueraufkommens bei einer inländischen Einkünfteerzielung durch Steuerausländer. Werden von einem inländischen Unternehmen Honorare an einen freiberuflich…

EAS 1920Deutsche Aufsichtsratssteuer gem. § 50a dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 725/1-IV/4/0121.08.2001

Ausländische Einkünfte sind stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln; dies gilt auch für die Ermittlung der Höhe deutscher Aufsichtsratsvergütungen, die bei dem in Österreich ansässigen Aufsichtsrat lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind. Die 30%ige deutsche Aufsichtsratssteuer, die gemäß § 50a dEStG erhoben wird…

EAS 1524Akquisitionskosten einer deutschen Gesellschaft für den Erwerb eines österreichischen KG-Anteiles
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 149/1-IV/4/9913.09.1999

…österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen Aufwendungen, die in beiden Staaten den Charakter abzugsfähiger Betriebsausgaben aufweisen, in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso die Wirkung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen. Da es um die Interessenlage eines deutschen…

EAS 2282Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/0306.05.2003

…V+V) - 30.000 (inl. GW-Verlust) = 20.000] ein. Auch im Folgejahr 2000 sind die deutschen Betriebsverluste (rund 360.000 S) mit den inländischen Vermietungseinkünften (50.000 S) auszugleichen. Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland…

EAS 3174Kammerumlage und DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2282-IV/4/201020.08.2010

Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft gegründet, deren Ort der Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet und bei der die österreichische Finanzverwaltung bereits bestätigt hat, dass sie keine Betriebstätte in Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7…

EAS 1200Umsatzdoppelbesteuerung bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ausländischer Anwälte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 117/3-IV/4/9702.01.1998

Ist eine österreichische Bank genötigt, Beratungsleistungen ausländischer Anwälte in Anspruch zu nehmen, wobei infolge der Steuerschuldumkehr nach § 19 Abs. 1 UStG die Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den…

EAS 3377Wissenschaftlicher Beirat eines gemeinnützigen Vereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-VI/8/201616.03.2017

Ein inländischer, gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass die deutsche KESt-Vorbelastung im Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages…

EAS 2548Auslagerung von Unternehmensfunktionen deutscher Unternehmen in österreichische Kommanditgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200401.02.2005

…Unternehmensfinanzierungen unter Einbeziehung österreichischer Kreditinstitute herbeizuführen, Vertriebsstrukturen deutscher Unternehmen in Österreich aufzubauen und bewegliches Sachanlagevermögen an in Deutschland ansässige Unternehmen zu vermieten, wobei die Kommanditisten zugleich Anteilseigner der die Leistungen empfangenden deutschen Kapitalgesellschaften sind, dann wird angesichts des bestehenden Unternehmensverbundes besonders darauf zu achten sein…

EAS 257Kosten einer Auslandskreditabteilung und Wertberichtigungsaufwand bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/38/2-IV/4/9309.04.1993

  Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…

EAS 350Deutsche EDV-Beratung für österreichisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/3/1-IV/4/9303.12.1993

Wird ein deutsches Unternehmen von einem österreichischen Unternehmen mit Beratungsleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung betraut und werden hiezu zwei Mitarbeiter für die Dauer von mehreren Jahren nach Österreich entsandt, um hier vor Ort die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine…

EAS 322Unterjährige Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9322.10.1993

Übt ein EDV-Berater mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 215Deutsche Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 608/1/1-IV/4/9210.12.1992

…vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine gleichgelagerte Ansicht vertritt…

EAS 236Zahlungen für Steuer-, Rechts- und Organisationsberatung sowie für technische Assistenzleistungen aus Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/111/1-IV/4/9327.02.1993

  Entgelte für Dienstleistungen sind - anders als die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur Verfügung gestellt, so liegt hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank einerseits…

EAS 2545Entsandte Dienstnehmer-Aufsichtsräte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0306-IV/4/200402.02.2005

…Aufsichtsratsvergütungen nicht aufgeben möchte. Wenn daher Deutschland die Auffassung vertritt, dass die für den deutschen Besteuerungsanspruch relevante Abkommensbestimmung ("Aufsichtsratsvergütungen die eine Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates bezieht" auch dann erfüllt ist, wenn das österreichische Aufsichtsratsmitglied die Zahlungen bloß mittelbar über den Arbeitgeber…